Geschäftsleasing, Besteuerung und Preisanpassung während der Lieferzeit

  • Klar, aber die werden den Preis bei Bestellung eingeben. So haben wir es hier oft schon gelesen. Die Frage ist nun ja nur, was das Finanzamt damit macht.

    Entweder wird das akzeptiert oder nicht. Die Frage ist ja nur: was macht das Amt, wenn die es nicht akzeptieren. Und da hat noch keiner eine sinnvolle Aussage getroffen.

    Eben dieses Schreiben habe ich am Wochenende auch bekommen. Die geben den Bruttolistenpreis an, auf dessen Basis die Leasingrate berechnet wurde.


    Zur Versteuerung steht noch folgender Passus in dem Schreiben:


    Leasing.jpg

    Somit schreibt auch die Leasing eindeutig, BLP zum Tag der Erstzulassung.


    Wie dieser Bruttolistenpreis ermittelt wird, ist nicht das Problem des Finanzamtes. Die ermitteln ja auch nicht Deine Einkünfte für die Einkommensteuererklärung. Der Steuerpflichtige bzw. in diesem Fall der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass das richtig ermittelt wird.

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