Versteuerung von Dienstwagen - Preiserhöhungen und co.

  • Bei der Bestätigung durch die SKODA Leasing war folgendes Schreiben dabei. Keine Ahnung ob da jetzt noch was kommt oder ob mein Arbeitgeber dieses Schreiben als Grundlage des geldwerten Vorteils heranzieht. Werde ich am Montag mal versuchen zu klären. Die Frage ist auch ob eine Preiserhöhung überhaupt zu einer Änderung führt, da ja quasi die Erhöhung nur das MJ2023 betrifft und nicht das bestellte MJ2022!?50575DC6-11EA-4276-86A2-98E9BFD5F767.jpeg

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  • Nach 609 Tagen aus dem Wartesaal!

  • Ich bin da auch mal gespannt wie das abläuft. Als ich beim Leasing Konfiguriert habe, war das noch MJ22, wo hingegen der Konfigurator auf der Skoda HP bereits das MJ23 mit den Paketen anbot. Unser Innendienst meinte auch das wir alle schnell konfigurieren sollen, aufgrund des wechsels. Ich hoffe das ich im zweifel die Konfiguration nochmal ändern kann da ich sonnst bei über 60k lande.

    Bestelldatum 30.08.22 (Firmenleasing) - Skoda Enyaq iv80 - Moon Weiß / Design selection Lodge / 19" Regulus Aero - Paket: MAXX, Anhängerzugvorrichtung Schwenkbar, Wärmepumpe, Gepäcknetztrennwand


    ---Club 600---

  • Moin,


    Mein Fuhrparkmanager macht mich irre. Er behauptet, dass der HERSTELLERANTEIL des Umweltbonus den BLP mindert… Haufe.de verneint das nur pauschal für den Umweltbonus und es ist nicht klar ob einer oder beide Anteile damit gemeint sind. Konkretere Quellen konnte ich dazu nicht finden.

    Daher mal konkret gefragt für die, die schon eine Bestätigung des BLP haben:

    War das MIT oder OHNE HERSTELLERANTEIL des Umweltbonus? Buxi80 ?


    Danke

    Gruß!

    Bestellt 07.03.22,

    Geliefert 13.07.23


    Skoda ENYAQ Coupe IV RS

    Graphite grey, 20“ Taurus, Design Selection RS suite, Wärmepumpe

  • Für die Versteuerung zählt der Bruttolistenpreis vor Abzug des Herstelleranteils.

  • Meine BLP Bestätigung war OHNE Herstelleranteil am Umweltbonus. Meiner Meinung nach wird das nicht mit angerechnet, da es sich ja um eine Art von "Rabatt" handelt.

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  • Ich habe einfach mal in meinen Unterlagen nachgeschaut:


    - Leasingfahrzeug

    - bestellt im Oktober 2020

    - Bruttolistenpreis (vor Förderung) 54.421 Euro laut Konfigurator

    - Bruttolistenpreis (vor Förderung) 54.421 Euro laut Leasingvertrag

    - ausgeliefert im Oktober 2021

    - Bestätigung von Skoda für Finanzamt zur Versteuerung im Oktober 2021: 54.421 Euro


    Das kostenlose Update auf Matrixlicht wurde hier z.B. auch nicht berücksichtigt; es gilt der Bruttolistenpreis bei Vertragsabschluss.

  • es gilt der Bruttolistenpreis bei Vertragsabschluss.

    es gilt nach wie vor das Gesetz:

    § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG


    und da steht eindeutig:


    … des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen

    2023 Coupé RS / Best.: 04.02.22 / LT: 24.03.23

    2021/2022 iV 80


  • ... der Listenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung ist der Listenpreis, der im Vertrag steht.

    Dieser ist auch beim Gebrauchtwagen anzusetzen, der schon 10 Jahre alt ist.


    Ansonsten macht wohl Skoda und unser Finanzamt einen Fehler ;).

  • ... der Listenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung ist der Listenpreis, der im Vertrag steht.

    Dieser ist auch beim Gebrauchtwagen anzusetzen, der schon 10 Jahre alt ist.


    Ansonsten macht wohl Skoda und unser Finanzamt einen Fehler ;).

    Mein Reden... ;)

    ...und meine Hoffnung, dass das noch gut wird mit der Preiserhöhung und meiner Versteuerung!

    Nach 609 Tagen aus dem Wartesaal!

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