Ja komisch. Im Brief steht:
"Der beantragte Zuschuss für den Erwerb eines Acoustic Vehicle Alerting Systems (AVAS) kann leider nicht bewilligt werden. Die Förderfähigkeit eines vorhanden AVAS entfällt, sofern dieses gesetzlich verpflichtend im Fahrzeug zu verbauen war oder es nicht EG-typgenehmigt ist. Weiterhin entfällt die Förderfähigkeit des AVAS für alle Fahrzeuge, welche nach dem 30. Juni 2021 zugelassen werden."
Ist jetzt die Frage ob man da für die 100 € noch groß nachfragt (weil es dann bestimmt ein offizieller Einspruch sein muss usw.)