Darüber ließe sich beim Dienstwagen diskutieren….
Und nicht nur da. Halter mit Besitzer verwechselt?
Nein. Besitzer ist der, der die (berechtigte) Sachherrschaft über etwas ausübt. Sprich, wer das Auto bei sich auf dem Hof stehen hat, die Schlüssel und die Papiere (Nachtrag: gemeint ist der Fahrzeugschein aka ZB I) in den Händen hat, ist der Besitzer.
Anderes Beispiel: der Mieter einer Wohnung ist der Besitzer, nicht aber der Eigentümer. Und weil der Eigentümer gerade nicht Besitzer der Wohnung ist, darf er auch nicht einfach so rein marschieren, sondern muss den Besitzer fragen.
Besitz und Eigentum kann zusammenfallen, muss aber nicht.
Halter ist wieder eine andere Baustelle. Ich kenne beruflich bedingt die Begrifflichkeiten schon, ich habe diesen Kram jahrelang studiert. ![]()