Ich habe meinen Verkäufer gefragt bezüglich der Durchführung der Wartung. Er
hat gesagt, "nach Herstellervorgabe" reiche aus.
Es MUSS also keine Skoda-Werkstatt sein.
Das stimmt und stimmt nicht.
1. Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, ist in der Regel im Leasingvertrag geregelt, dass ein autorisierter Vertragspartner die Wartung vornehmen darf/muss.
2. Wartung z. B. bei ATU oder wo immer ist gesetzlich zur Wahrung der Hersteller Garantie zulässig (solange die nach Herstellervorgaben durchgeführt wird), aber dann gibt es keine Mobilitätsgarantie vom Hersteller, denn für die ist laut den AGB eine Wartung durch einen autorisierten Vertragspartner vorgeschrieben. Okay, ATU z. B. bietet eine eigene Mobilitätsgarantie an, aber ob die der des Herstellers gerecht wird...
3. Kann man natürlich nach einer "externen" Wartung bestimmt im Problemfall auch keine Kulanz des Herstellers erwarten.