Beiträge von FoG

    Ja das geht. Klimatisieren heißt nicht automatisch kalt, sondern das Klima nach deinen Bedürfnissen im Innenraum einzustellen abhängig von den klimatischen Bedingungen außerhalb des Enyaq.

    Nee, eben nicht abhängig von den Außenbedingungen, sondern von der Temperatursituation im Innenraum. Das lässt sich leicht darstellen, wenn man die Klimaanlage bei z.B. 25° Außentemperatur eine Weile auf "LOW" laufen lässt und dann z.B. 23° einstellt. Dann fängt Eny an zu heizen, obwohl draußen 25° sind.

    Das habe ich auch schon einmal festgestellt.

    Da kommt echtes Verbrennerfeeling auf....

    Jep, deswegen wurde ich im Sommer letzten Jahres auf einem Supermarktparkplatz schon mal darauf angesprochen, dass es nicht gut wäre, das Auto mit laufendem Motor auf dem Parkplatz stehen zu lassen. Es soll angeblich besser sein, nicht die Umgebung zu verpesten, indem man den Motor ausschaltet. :D

    Den Fingerzeig auf das "E" im Kennzeichen hat man damals wahrscheinlich nicht verstanden.

    Naja, mit englisch ausgesprochenen Sendernamen hat Laura echte Probleme. Man muss die Namen so aussprechen, wie sie im deutschen Alphabet geschrieben werden. Das stelle ich mir in der Tat bei solchen Namen wie 80s80s sehr schwierig vor.

    Sorry, aber bis jetzt ist die Höhe der Einspeisevergütung Deutschlandweit auf einen bestimmten Wert festgelegt. Den findet man im EEG und noch schmilzt der monatlich ab. Müsste also aktuell irgendwo bei 6,nochwas Cent liegen. Da können auch Energieversorger, Netzbetreiber, Stadtwerke und Gemeinden nichts dran drehen.

    Meine PV ist 2015 ans Netz gegangen und ich kriege noch 23,6 Cent/kWh. Da war auch - soweit ich mich erinnere - keine Anlagengröße vorgegeben, die was beschränkt. Steuerlich ja, aber für die Vergütung? :/

    Sag einfach: "Nächster Sender." Hast Du die Favoriten angelegt, sollte Laura zum nächsten Sender umschalten. Klappt auch mit "Nächste Seite", wenn man in den letzten Zielen blättern will, ohne hinzugreifen.

    Nee nee, die Einspeisevergütung wird exakt am Tag des Netzanschlusses festgelegt und ändert sich dann - zumindest nach aktuellem EEG für 20 Jahre nicht. Wurde die Anlage nicht bereits vor der Installation korrekt beim Netzbetreiber angemeldet, gibt es gar keine Einspeisevergütung. Nachträgliche Änderungen nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage (PV-Anlage) müssen ebenfalls vorher angemeldet werden, sonst wird die Einspeisevergütung gestrichen.

    Wie das bei nachträglicher Ergänzung eines Speichers ist, weiß ich nicht genau, aber das ist ja keine Veränderung an der Erzeugungsanlage und dürfte somit keine Auswirkungen haben. Melden muss man den Speicher aber m.W.n. mindestens im Marktstammdatenregister.