Beiträge von FoG

    Ich sag's ja: Ein Troll.

    Wenn Deine 2019-er Anlage eine Altanlage ist, dann ist meine 2015 ganz sicher keine Neuanlage, sondern eine Nochälteranlage. Kann man nicht vergleichen? Logisch nicht, wenn man nicht weiß, was man vergleicht.


    Du bist gerade auf bestem Wege in meine "Ignorieren-Liste".

    ... eventuell mal das Handschuhfach abschrauben und nach den Verbindungen dort schauen... ?

    Wenn Du das tatsächlich getan hast, beschreibe doch bitte den Aus- und Einbau des Handschuhfachs! Ich habe einiges versucht, aber 0 Peilung, wie das gehen soll. Zuuu gerne würde ich den Stecker am Klimasteuergerät in die Hand nehmen und wie ein bockiges Kind kräftig durchschütteln. ;) Meine Werkstatt hat mir diesen Dienst ja leider verweigert.

    Bei uns gab es keine jährliche Senkung.

    Du hast PV, aber 0 Ahnung/Interesse an rechtlichen, steuerlichen und politischen Hintergründen. Das hast Du inzwischen qualifiziert bewiesen. Deswegen rate ich zu eigeninitiativer Weiterbildung in diesen Themen, wenn Du diesbezüglich ernsthaft mitreden möchtest.

    Die Einspeisevergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer PV-Anlage gemäß geltenden Sätze aus dem EEG festgelegt. Der Satz hat sich anfangs jährlich um x% reduziert. Ab 2020 (ich weiß es aber nicht mehr genau) wurde diese "Marktanpassung", sprich Reduzierung der Einspeisevergütung monatlich neu berechnet.

    Eine einmal festgelegte Einspeisevergütung (z.B. 9,3 Cent/kWh bei Dir, 23,6 Cent/kWh bei mir) gilt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gemäß EEG für 20 Jahre, ändert sich also so lange nicht mehr.

    Hast Du also 2019 eine Anlage in Betrieb genommen, hattest Du z.B. 9,3 Cent/kWh Einspeisevergütung bei Anlagen bis 9,99 kWp. Im Jahre 2020 bekommst Du weiterhin 9,3 Cent/kWh. Nahm Dein Nachbar im Januar 2020 seine Anlage in Betrieb, bekam und bekommt er so um 7,8 Cent/kWh. Im Februar neu in Betrieb genommene Anlagen brachten dann schon nur noch 7,6 Cent. Nagele mich jetzt nicht auf den Betrag fest, ich kenne die Sätze nicht. Das war nur zur Veranschaulichung.

    Alle 3 o.g. Anlagen bekommen jetzt den für Sie festgelegten Vergütungswert 20 Jahre lang.

    Am 30.07.2022 trat jetzt endlich das neue EEG oder zumindest ein Teil dessen in Kraft und nun gibt es a) wieder mehr Vergütung und sie wird wohl auch nicht mehr gesenkt (will ich noch konkret nachlesen - kannst Du auch tun, tut nicht weh).


    Und nun bist Du dran, A 662 E ! Erkläre uns nun bitte mal konkret, warum Du für 3 PV-Anlagen mit jeweils unter 9,99 kWp aus ein und dem selben Inbetriebnahmejahr unterschiedliche Einspeisevergütungen bekommst! Das interessiert bestimmt nicht nur mich.

    Wenn Du das nicht konkret erklären kannst oder willst, bestätigst Du nicht nur meine Meinung, dass unser schönes Enyaq-Forum endlich seinen forenüblichen Forumstroll gefunden hat. ;)

    Nichts für ungut, Unwissen kann vorkommen (ich weiß auch nicht viel), aber dagegen kann man etwas tun. Ein Troll zeigt sich jedoch gerne unwissend und lernresistent.

    Noch mal.......

    In allen drei Fällen handelt es sich um 9,9 kwp Anlagen. Jede dieser Anlagen ist vor ca. 3 Jahren in Betrieb gegangen.

    Die Einspeisevergütung ist wie bei mir immer brutto. Und es handelt sich um drei verschiedene Grundversorger.

    Ich erkenne, das es bis dato keine einheitliche Regelung bezüglich der Einspeisevergütung gab.

    Die einheitliche EEG-Regelung der Einspeisevergütung gibt es seit - wenn ich mich jetzt recht entsinne - 2009.

    Wenn Du 3 × 9,9 kWp auf Deinem Dach hast und die alle innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gingen, dann bekommst Du also eine Mischvergütung, mit zu damaliger Zeit geltenden 9,nochwas Cent/kWp bis 9,99 kWp und ab 10 kWp gab es weniger bis 30 kWp.

    Es ist übrigens extrem verwirrend, was DU unter Grundversorger verstehst. Deine PV-Anlagen mögen für Dich die Grundversorgung Deines Energiebedarfes abdecken, aber der Grundversorger ist eigentlich der regional zuständige "Pflicht-"versorger, also der Energieversorger, dessen Strom Du bezahlst, wenn Du keinen eigenen Vertrag gesucht und abgeschlossen hast.