Beiträge von NoTesla

    @haribo naja, evt. als Gebrauchtwagen in 2-3 Jahren, dürfte dann gleich viel kosten wie ein neuer Enyaq^^

    Achwas! Ein gebrauchtes BEV mit drei Jahren ist nach herrschender Meinung doch

    a) unverkäuflich

    und

    b) wertlos


    Corsicht, kann Spuren von Sarkasmus enthalten

    Schlimmer ist da noch die Debatte um die WP - da gibt es existenzielle Zwänge wenn jemand über -zig Jahre sein Häuschen abbezahlt hat und jetzt mit der denkbar knappsten Rente eine sehr teure Umrüstung bezahlen muss, die für ihn persönlich keinerlei Vorteile bietet.

    es gibt aktuell auch keinen Zwang auf WP umzurüsten. Der persönliche Vorteil wird zwar gerne als Maßstab genommen, aber es soll auch sowas wie Verantwortung für das Gemeinwohl geben. Das GG schütz nicht nur, es verpflichtet auch !

    Wenn das Thema CO2 Bepreisung erst mal richtig Fahrt aufgenommen hat, dann kann gerne nochmal über persönliche Vorteile diskutiwert werden.

    Tatsächlich habe ich mir das vorher sehr genau überlegt. Wir haben das Werkstatt-Autohaus (wo der Wagen jetzt steht) vorher um einen Preis gebeten, uns letztlich aber wegen der eher schlechten Beratung dagegen entschieden (Z.B.: Wartungspaket inkl. Ölwechsel?). Danach sind wir klar nach Preis gegangen, haben aber nicht den günstigsten Anbieter genommen

    Naja, dass das Paket "Wartung und Verschleiß" halt Plattformübergreifend formuliert ist, war für mich kein Kriterium für die Qualität des Autohauses bzw. die Beratung dort.

    Ich kann den Ärger gut verstehen und wäre sicherlich auch stinksauer.

    Trotzdem zwei Anmerkungen:

    Das Auto irgendwo kaufen, wo es (vermutlich) billiger war ist beim Kauf gut, bei Problemen suboptimal

    Ein Schutzbrief kostet nircht die Welt und würde zumindest spontane Hilfe bieten


    Auch wenn kein Rechtsstreit gewollt ist, für die eigene Strategie könnte es durchaus hilfreich sein die Optionen zu kennen. Das kann sicherlich ein Anwalt besser als das alwissende Internet erläutern.

    Mag ja auch an den verwendeten Begriffen und/oder an der Art des Leasingvertrages liegen.

    Beim KM-Leasing, was ja bei Privat die übliche Option sein dürfte, braucht es kein Wertgutachten. Da werden Abweichungen vom Sollzustand festgestellt und mit einem Preisschild versehen. Der Sollzustand bzw die akzeptierten (und mit der Lwasingrate ja bereits bereits bezahlten) Abweichungen sind bei allen mir bekannten Herstellern irgendwo definiert und stehen transparent zur Verfügung.

    Der Händler hat da nach meiner Einschätzung überhaupt keine Aktien bei dem Spiel, da das Auto ja der Leasinggesellschaft gehört und diese auch die Abrechnung macht. Letztendlich hat der Händler ja ein völlig gegenläufiges Interesse. Er will einen perfekten Wagen zum vorher definierten Preis vom Leasinggeber übernehmen. Jede Reparatur, die der bisherige Leasingnehmer zahlt erhöht seinen Profit.

    Deshalb kommt für mich auch nur eine Rückgabe unter direkter Beteiligung eines SV in Frage. Alternativ allenfalls eine abschließende Aufzählung der festgestellten Mängel über deren Bewertung dann diskutiert werden kann. Wobei da die bekannten Richtlinien der jeweiligen Gesellschaften einen guten Anhaltswert geben.

    Sehe ich auch so. Beim Letzten habe ich sogar im Autohaus die Abmeldung online erledigt.