Garantie --> "freiwillige" Leistung
Gewährleistung --> gesetzliche Regelung
Beweislastumkehr (falls im zeitlich positiven Rahmen) gehört zur Gewährleistung und lässt sich deutlich besser und weniger als "Bittsteller" durchsetzen.
Das wurde hier zeitweise vermengt.
Falls möglich auf die Gewährleistung beziehen.