Beiträge von Sepa1984

    Ich fasse mich kurz. Alles Top


    - absolut keine Probleme Fehler oder Mängel

    - alles so wie bestellt und bei Probefahrt gesehen und erfahren

    - die App hatte am Anfang Probleme gemacht aber läuft seit Wochen Fehlerfrei (aber für mich kein Beinbruch und somit kein Abzug)


    Somit meine Bewertung 1

    ... Mein Händler hat mir gesagt, der Leasingvertrag würde reichen. Ich habe da so meine Zweifel...

    Kann jemand bestätigen das nur der Leasingvertrag ausreichend war? Und was passiert eigentlich wenn der nicht ausreicht, kann man dann noch Unterlagen nachreichen?



    Danke!

    Ja wenn du Leasing hast ist das alles einiges einfacher :) du musst dich nicht um Rechnungen usw. kümmern. Hier die Mail von Skoda:



    Ich habe es genau so gemacht und wir haben die 6000€ Problemlos bekommen. ;):thumbup:

    Warum ist das nicht praktikabel. Die Wallbox muss nur angemeldet werden, damit der Netzbetreiber Spitzenlasten abschätzen kann. Das war bei einem Betreiber formlos mit einer Email erledigt und bei dem anderen musste ich ein Formular ausfüllen. Auch das war kein Problem.


    Es ist nachvollziehbar, dass der Netzbetreiber einen Überblick behalten möchte.

    Ja, da bin ich bei dir, wie ich es ja auch quasi im Beitrag #61 geschrieben habe ;)

    Die Frage ist was er dann macht, wenn Du auf eine feste Wallbox umstellst. Streng genommen müsste man dann erst den Ladeziegel ab- und die WB anmelden.


    Dazu kommt die Unwissenheit. Jeder den ich kenne, und da sind einige dabei die schon seit Jahren mit dem mitgelieferten Ziegel laden, hat erst mit der Beschaffung der Wallbox bzw. der Beantragung des KFW-Zuschusses überhaupt von der Anmeldepflicht gehört. Auch ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass die Nutzung eines mitgelieferten Ladeziegels anmeldepflichtig sein könnte...

    Da es darum geht, das die Betreiber ein Überblick haben, wie viele Wallboxen in einer Gegend betrieben werden ist es im Grunde egal ob fest oder Wallbox. Wenn die angemeldet ist weiß der Betreiber bescheid und gut. Selbst wenn man dann genau sein will und den Betreiber den Wechsel von Mobiler Ladeeinrichtung auf Wallbox mitteilen will... ist das eine E-Mail. Auch das sollte kein Beinbruch sein. Zumal der Otto Normal Sterbliche ja nicht 5 mal im Monat die Wallbox wieder demontiert. :rolleyes:

    Ja, aber schließ mal dann die Klappe per Fußsensor...

    Liegt der Schlüssel nahe genug an der Ladekante, ist die Klappe dann zu und wenn Du zum Öffnen der Heckklappe nicht vorher das Auto entriegelt hast, dann bleibt die Klappe auch zu. Eigene Erfahrung.

    Habs probiert. Bei uns ist es egal ob der Schlüssel mittig, weiter hinten oder direkt vorne an der Kante liegt :/ Klappe schließt nicht solange der Schlüssel im Kofferraum ist.

    (1)...

    (2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.

    (3)...

    Wie Praktikabel das nun ist darüber lässt sich streiten. Aber der § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) besagt ganz klar, das Ladeeinrichtungen bis 12 kVA bei dem Versorger anzumelden sind. Bei mehr wie 12 kVA ist es sogar genehmigungspflichtig. Da in dem Gesetztestext von "Ladeeinrichtungen" gesprochen wird und dies nicht näher eingegrenzt wird, gilt dies sowohl für feste als auch Mobile Ladeeinrichtungen.


    Wenn man den Lader hin und wieder extern nutzt .. naja wo kein Kläger da kein Richter... aber die meisten werden ihn Zuhause nutzen... und da verstehe aber auch nicht was das Problem ist, dem Versorger kurz ne Mail zu schreiben und die Wallbox oder den Mobilen Lader anzumelden. :/

    Ich gehöre zu den Menschen die es gefreut hat das die LED Beleuchtung nicht im Armaturenbrett ist ^^ das ganze Ambiente Gedönse kann nämlich auch extrem ablenken.


    Soweit ist weiß ist das nicht nachzurüsten sondern nur über Dritthersteller machbar. Sprich nicht über das Infotainment steuerbar.