Zwischenzeitlich habe ich die Erkenntnis erhalten, dass bei Fahrzeugen VW ID.4 Pure (teils) eine Anhängelast von 1.000 kg gebremst und 750 kg ungebremst eingetragen ist, obwohl ab Werk keine AHK bestellbar war.
Da die Fahrzeuge sehr verwand sind, scheint es mit beim Enyaq iV50 tatsächlich nur ein formeller Aspekt zu sein.
Ich habe beim KBA nun angefragt, wie umfangreich das Verfahren zur Typengenehmigung in diesem Einzelfall sein muss. Ob es ausreichend ist , über einen Analogieschluss vom iV60/80 auf den iV50 eine Anhänge- und Stützlast, mit dem Gutachten einer Prüforganisation, einen Nachtrag zur Typengenehmigung zu erwirken.