Hintergrund: Die Fahrzeughomologation (EU-Typgenehmigung) wurde im Modus "Comfort" durchgeführt. Aufgrund von Regelungen müssen antriebsrelevante Einstellungen beim Fahrzeugstart auf den Wert zurückgesetzt werden, der bei der EU-Typgenehmigung vorhanden war.
Das wusste ich nicht. Wäre eine Erklärung, allerdings eine, die komplett entgegen einer guten Usability läuft.
Wenn das Genehmigungsverfahren so läuft, dann müssten das ja alle Neuwagen markenübergreifend in der EU so handhaben, inkl. Tesla. Ist das so?