Exakt, einmal im Jahr wird es angepasst. Bisher nichts mit Quartalen, hatte ich aber irgendwo gelesen (irgendwo bei der Bundesnetzagentur habe ich gelesen, es muss immer für 12 Monate festgelegt werden). Da werden dann wird es nur im Sommerhalbjahr zur Mittagszeit günstig, so dass alle mit PV in die Röhre. Ist dann fast ein Abwehrangebot.
Berücksichtigen würde ich geänderte Zeiten, wenn es soweit ist. Wichtig ist dann erstmal, dass man Mitte Dezember schaut, was der Netzbetreiber veröffentlicht hat. Falls nötig, muss man dann reagieren.
Je nachdem, wer dein Netzbetreiber ist, kann es tatsächlich so sein, dass die "warmen" Quartale keine HT- und NT-Netzentgelte mit Modul 3 haben. Wenige Netzbetreiber bieten alle 4 Quartale an.
Dass du ein iMSys hast, ist definitiv die Grundvoraussetzung, achte aber auch darauf, dass dein Lieferant die Ersparnis auch vernünftig abrechnet. Hier gibt es noch erhebliche Probleme im Datenaustausch und in den Abrechnungssystemen.
Ich selbst ermittle Beruflich die Zeitfenster für die 14a-Vorgaben und berechne auch die Netzentgelte dafür gem. Vorgaben der Bundesnetzagentur. Im Regelfall lohnt sich das Angebot nur in den Quartalen 1 und 4 aus Netzsicht, da wir hier die höchsten Netzauslastung haben, was den Bezug angeht. Deshalb würde ich die auch immer wieder als Angebot an die Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ausgeben. Weiter gibt es die Regel, dass mindestens in 2 Quartalen die beiden Zeitfenster angeboten werden müssen und auch, dass das HT-Fenster mindestens zwei Stunden betragen muss, wenn es ein NT-Fenster gibt. Außerdem müssen die Zeitvorgaben für alle Quartale synchron sein, auch wenn ich aus Netzlastsicht gern variieren würde, um die Spitzenlast "zu dämpfen", was zu niedrigeren Netzentgelten führen würde. Aber der Hebel der wenigen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und der Vorgaben ist noch so marginal, dass sich das ganze Thema nur für den Einzelnen lohnt, der ohnehin schon viel investiert hat in den Fortschritt. Gesamtvolkswirtschaftlich wird der Nutzen von Modul 3 noch sehr überschaubar bleiben und ab 2029 gibt es ohnehin wieder komplett neue Vorgaben für den Markt, die aktuell ausgehandelt werden, wie z.B. Beteiligung von Einspeisern an den Netzentgelten oder Netzentgelte für Speicher oder Wegfall der Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit etc.
Es wird also spannend, ob sich Modul 3 dann auch noch lohnen wird ![]()