Hallo BaileyFox,
laut dem Preisblatt von Westnetz gibt es "Modul 1 und 3 im Sinne der Festlegung BK6-22-300/BK8-22/010-A (gemeinsame Entnahme von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und weiterem Letztverbrauch)"
Ich verstehe es so, dass alles über einen Zähler geht. Die Netze hätten ja auch keinen Vorteil, wenn ich gedrosselt werde aber auf zwei Zählern messen würde...
Die Theorie besagt, dass durch einer möglichen Steuerungstechnik nur die Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG gedimmt werden kann/darf, weshalb man einen eigenen Zähler bräuchte, um den dynamischen Verbrauch der Einrichtung auch richtig abrechnen zu können. Und es darf eigentlich auch nur der Verbrauch der bestimmten Einrichtung mit dynamischen Netzentgelt berechnet werden. Dafür wäre dann ein eigener Zähler notwendig...
aber ich lese es auch so raus, dass Westnetz über einen Zähler dann den gesamten Haushalt mit einem dynamischen Netzentgelt abrechnen würde, wenn es nur einen Lastgang für den gesamten Haushalt gibt... das, was dann zu wenig von dem besagten Haushalt gezahlt werden würde, müssen dann alle anderen Kunden bezahlen. Meine Vermutung ist, dass es zu wenige Zähler gibt, um alle Haushalte mit 14a-Einrichtungen mit einem weiteren Zähler auszustatten...