Musste jemand bei der Bestellung zwei Zusatzvereinbarungen unterschreiben? Vor zwei Jahren, bei einem anderen Autohaus, gab es die noch nicht:
- Vereinbarung mit einem Verbraucher über einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von "Sachen mit digitalen Elementen" oder "digitalen Produkten" (Unverbindliche Empfehlung des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZOK))
- Vorvertragliche Informationen über Abweichungen der Kaufsache von objektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit
- bestelites Fahrzeug weicht in Ausstattung, Motorisierung und Farbe von den im Ausstellungsraum befindlichen Fahrzeugen ab
- bestelites Fahrzeug weicht in Ausstattung, Motorisierung und Farbe von dem Probe gefahren Fahrzeug ab
- eventuell entstehende/entstandene Transportschaden werden fachgerecht instandgesetzt