Beiträge von Jupp65

    Das ist unbenommen.

    Ich denke, dass noch so viele Fahrzeuge mit älteren Versionen rumfahren liegt daran, dass Skoda die Komplexität eines OTA bis ins letzte Steuergerät hinein unterschätzt hat. Dadurch war es mit Versionen unterhalb 3.x Essig mit OTA, man hat sich das aber lange nicht eingestehen wollen. Updates in der Werkstatt sind halt teuer für Skoda.

    Bis jetzt alle älteren Fahrzeuge in der Werkstatt waren, um dort eine Version 3.x zu bekommen und die ein wenig aktuelleren Fahrzeuge mit Version 3.x OTA mit aktuellen Versionen versorgt sein werden, wird noch viel Zeit vergehen. Und ob das wirklich immer klappt, wird auch erst die Zukunft zeigen.


    Ebendiese Zukunft wird wohl eine Bewegung weg von vielen Steuergeräten für jede Funktion hin zu wenigen Steuergeräten, die dann mehrere Funktionen bündeln, besser miteinander kommunizieren und damit auch besser OTA upgedatet werden können. Auch VW wird aus seinen Fehlern lernen, laut Bloch sind sie gerade dabei.


    Und ja, die Fahrzeuge bis MJ 23 werden auch zukünftig noch Updates erhalten, die die neuen Funktionen beinhalten werden, soweit die Hardware das hergibt. Eine weitere Optimierung und Fehlerbeseitigung wird auch hier eine Beschleunigung des Nutzererlebnisses bringen. VW will seinen Nutzerstamm nicht verprellen, indem es sich für bereits verkaufte Fahrzeuge nicht mehr interessiert. Dazu ist die Konkurrenz auf dem BEV Markt zu hart, man hat dort auch keinen Vorsprung außer das Markenimage, und der bisher größte Markt China droht in Zukunft wegzubrechen für westliche Firmen. Da muss man auch den Heimatmarkt wieder verstärkt in den Blick nehmen, will man überleben.

    Die Software 4.0 wird zwar einige gute Features mitbringen und vielleicht auch schneller laufen. Aber da es eine neue Software ist, wird sie auch wieder Kinderkrankheiten in Form von Bugs und Inkonsistenzen haben, die erst auffallen, wenn die Fahrzeuge in Betrieb sind und mit allen möglichen Alltagssituationen konfrontiert werden, die während der Testphase der Software nicht vorkamen.

    Keine komplexe Software ist ohne Fehler.

    Entweder habe ich auf der BAB ein anderes Fahrzeug vor mir, dass mir anzeigt, dass der Weg frei ist und dessen Rückleuchten ich im Blick habe. Oder vor mir fährt niemand, und ich mache das Fernlicht an. Nur so kann und darf man laut StVO schneller fahren, als es die mit Abblendlicht eingeschränkte Sichtweite erlaubt.

    Dass es die Möglichkeit gibt, dass das Abblendlicht bei höheren Geschwindigkeiten weiter leuchtet, ist mir neu. Und da dies in der Tat nur möglich ist, wenn die Hell/Dunkel-Grenze angehoben wird, erscheint mir das sehr fragwürdig. Man könnte argumentieren, dass bei höheren Geschwindigkeiten mit größerem Abstand gefahren wird, aber das passt dann nicht zu Überholsituationen.

    Ich kenne diese Regelung nicht. Wo gilt diese? In der Schweiz gibt es die E-Kennzeichen nicht. Was muss ich für welches Land an Kennzeichnung am Fahrzeug anbringen, um auf Ladeparkplätzen keine Probleme zu bekommen?

    Diese Regelung gilt in Deutschland. Dort gibt es Park- und Stellplätze, die für Fahrzeuge mit einem E am Ende des Nummernschilds vorgesehen sind. Häufig sind das Stellplätze neben Ladesäulen, damit diese nicht von reinen Verbrennerfahrzeugen blockiert werden.

    Und leider hängt diese Berechtigung ausschließlich am E im Nummernschild, ausländische Fahrzeuge haben dann ein Problem. Und Deutsche auch, wenn verpennt wurde, das E zu beantragen bei der Nummernerteilung.

    Wie es im Ausland, etwa in der Schweiz, aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich bisher nicht betroffen war und bin.

    ...

    Ein weiteres Ärgernis, das jedoch der zuständige Zulassungsdienst verbockt hat: Es wurde versäumt, ein Kennzeichen mit dem "E" zu beantragen. Eine nachträgliche Änderung durch eine berechtigte Person würde mich mindestens 5h Zeit und 160km Fahrstrecke kosten. Das war es mir dann doch nicht wert. Sie fahre ich eben ohne "E". X(

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    Das würde ich nicht so lassen. Nur mit dem E im Kennzeichen ist man an vielen öffentlichen Ladepunkten berechtigt, die zugehörigen Stellplätze zu nutzen. Ansonsten gibt es teure Knöllchen oder sogar ein Abschleppen, auch wenn man ganz offensichtlich ein BEV fährt. Die Berechtigung zum Parken hängt ausschließlich am E im Nummernschild, wenn das entsprechende Zusatzzeichen mit dem Auto mit Stecker angebracht ist.