Danke, endlich mal einer in Energy Blau, wie ich ihn auch bestellt habe.
Sieht super aus.
Danke, endlich mal einer in Energy Blau, wie ich ihn auch bestellt habe.
Sieht super aus.
Du kriegst aber keinen Strom in die leere Batterie. Und dann ist Ende mit Fahren.
Liest sich soweit fair.
Was ich für diskussionswürdig halte ist
- Reifen unzulässig, obwohl gesetzliche Abfahrgrenzen noch nicht erreicht.
- Kratzer schon unzulässig, obwohl sie nur bis zur Grundierung gehen. Das wären für mich auch noch leichte Kratzer.
Wird der Katalog aber schon vor Abschluss des Leasingvertrages ausgehändigt und auch Vertragsbestandteil, hat man ihn eben so akzeptiert. Man sollte schon reinschauen, bevor man unterschreibt.
Wird erst vor der Rückgabe auf den Katalog verwiesen, weiß man, für welche Kriterien es keinen Streit gibt. Um den Rest kann man trotzdem ggf. erfolgreich streiten, weil der Katalog nur ein Wünschdirwas vom Händler ist.
Vor der Rückgabe meines bisher einzigen geleasten Privatfahrzeugs bekam ich einen "Fehlerkatalog", in dem ziemlich genau beschrieben war, welche Mängel bei der Rückgabe noch toleriert wurden und welche nicht mehr.
Seitdem fahre ich nur noch geleaste Firmenwagen. Die schickt der Fuhrparkleiter vor der Rückgabe generell noch zu einem Aufbereiter...
Einen solchen Fehlerkatalog sollte es vor Abschluss des Leasingvertages geben. Das wäre fair. Aber auch die Punkte in einem solchen Katalog sind sicher diskussionswürdig.
Wenn Du keine Vereinbarung unterschrieben hattest, dass der Katalog geheim ist, könntest Du ihn vielleicht anonymisiert hier einstellen. Dann bekäme man eine Ahnung davon, was zumindest einige Händler bei der Rückgabe erwarten.
Nunja, verschiedene Gerichte haben bereits einige überzogene Erwartungen der Autohäuser bezüglich des unversehrten Zustandes eines Leasingrückläufers eingebremst.
Man verleast ein Neufahrzeug und erwartet ein Fahrzeug im neuwertigen Zustand zurück funktioniert nicht mehr. Je nach Laufzeit sind verschiedene kleine Kratzer und Dellen als normale Gebrauchsspuren anzusehen, ihre Behebung falls vom Leasinggeber gewünscht in der Leasingrate enthalten. Muss er halt entsprechend kalkulieren.
Das heißt aber nicht, dass die Leasinggeber das nicht weiter versuchen werden, überzogene Erwartungen zu stellen. Vor allem, wenn man bei ihnen kein Folgefahrzeug least.
Denke mal, das eine oder andere Justizforum ist voll mit solchen Fällen.
Aber Hut ab, das Leasing läuft noch fast 4 Jahre und jetzt schon Vorbereitungen für die Rückgabe treffen. Bis dahin kann sich die Gesetzeslage und die Rechtsprechung noch weiter entwickeln.
Das Kalenderjahr 25 kommt an Neujahr 2025.
Kein Problem, ich helfe gerne. ![]()
Soweit ich gelesen habe, hat man 1 Jahr Zeit, den Antrag zu stellen. Ist der Topf leer, kann man keinen Antrag stellen, man wird abgewiesen. Dann stellt man den Antrag im neuen Jahr, wenn der Topf wieder gefüllt ist.
Das würd bedeuten, dass die auftretenden Insektenleichen nicht nur aus Produktion/Lager/Montage stammen, sondern im laufenden Betrieb beim Kunden Insekten in die Rückleuchten eindringen können.
Das ist wirklich eine schwache Leistung.
Mir geht es nicht so sehr um das zu Hause, sondern das auf Arbeit. Nach 2025, wenn keine Verbrenner mehr neu zugelassen werden dürfen, verpflichtend geheizte Standplätze für Mitarbeiter mit BEV? Oder halten die BEV das doch aus, wenn sie auch nur an einer Steckdose mit 2 kW hängen?
😊😊
Vielen Dank, super Idee, hatt geklappt!
!
Ein Fauler war halt noch nie ein Dummer. Freut mich, dass es geklappt hat. Erspart einem viel Arbeit.