Beiträge von Jupp65

    Schön. dass Du einen eigenne Thread für das Thema eröffnet hast, die Beiträge sind wirklich über mehrere Threads verteilt.

    Ich war wohl der Erste, der das Problem hier im Forum gemeldet hat.

    60er, die über den TA verfügen sollen, haben ab MJ24 keine Möglichkeit, diesen zu aktivieren. Auch das schnelle Umschalten zwischen den Assistenten mittels Lenkradtasten funktioniert nicht.

    Wie von cappy0815 beschrieben ist die Software ME3.6 installiert, das Interieur aber das von MJ24. Das Lenkrad hat deshalb auf der rechten Seite nur noch 3 Tasten plus Scrollrad und nicht wie früher 4 Tasten plus Scrollrad.

    Die einzige obere Taste erzeugt die Meldung "Diese Taste ist in diesem Fahrzeug ohne Funktion", genauso wie das Drehen des Scrollrades diese Meldung erzeugt.

    Das Drücken des Scrollrades schaltet im Tacho und HUD zwischen den Verbrauchsanzeigen ab Start, ab Laden und Gesamt um. Das ist alles.

    Man kommt nicht in den TA und kann auch nicht zwischen pACC und Limiter wechseln. Auch im Infotainment wird der TA nicht erwähnt und es gibt auch dort keine Möglichkeit, ihn einzuschalten. Es macht den Eindruck, als wenn das Fahrzeug keinen TA hätte, dabei ist der TA ab PLUS-Version enthalten und ich habe den Advanced Sportline, der ihn auf jeden Fall besitzen müsste. Pustekuchen.


    Ich warte auf die Lieferung von Kleinteilen, die ich beim Händler bestellt habe und habe mit ihm vereinbart, dass er sich dann die Sache anschaut.

    Ein anderer betroffener Forist hat für heute seinen Termin diesbezüglich bei seinem Händler, und er hat versprochen zu berichten, was dabei rausgekommen ist.


    Meine Prognose: noch nie gehört, völlig unbekannt, muss mit Skoda Rücksprache halten.


    Bis zu einer Lösung wird es etwas dauern.


    Immerhin: das Fahrzeug fährt trotzdem ausgezeichnet, nur ein Assistent fehlt.

    Das Datenschutz-OK hat weniger mit gesetzlichen Vorschriften zu tun als der Vermeidung von Prozessen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diejenigen Hersteller, die beim Fahren Daten sammeln, dafür von jemandem verklagt werden, der dem nicht zugestimmt hat.

    Da der Enyaq keine Gesichtserkennung oder Ähnliches hat, weiß er nicht, ob der derzeitige Fahrer auch der ist, der im aktiven Fahrerprofil der Datenübertragung zugestimmt hat.

    Ich will die Diskussion nicht vertiefen, aber nach dieser Richtlinie wird bezüglich der Abblendbarkeit der Spiegel nicht zwischen linker und rechter Fahrzeugseite unterschieden. Wenn eine zulässige Tag/Nacht-Funktion vorhanden ist, so ist sie auf beiden Seiten zulässig.

    Die 70% Lichtdurchlässigkeit betreffen die Scheibe, durch die der Spiegel zu sehen ist, nicht dieser selber. Das nur am Rande, ist für die Fragestellung irrelevant und höchstens verwirrend.


    Und was die Erkennbarkeit von Radlern und Fußgängern angeht, sehe ich nicht, wie man in einem Spiegel, über den man gerade geblendet wird, einen der Beiden erkennen können sollte.


    Es mag sein, dass es weitere Normen gibt, die die Abblendbarkeit von beifahrerseitig montierten Außenspiegeln verbieten, bisher kamen die jedoch nicht zur Sprache noch wurden sie verlinkt. Wie manche hier berichteten gibt es durchaus Fahrzeugmodelle, die solche serienmäßig besitzen. Ein generelles Verbot erscheint daher nicht wahrscheinlich. Ist wohl eher dem Budget geschuldet, dass der Enyaq keine hat.

    Kann doch sein, dass der aktualisierte Eny ab Ende 24 zu bestellen ist mit Auslieferung in 25.

    Wahrscheinlicher ist aber eine Umstellung der Produktion erst im Herbst 25, so wie jetzt bei der Umstellung von MJ23 auf 24 geschehen.

    Habe den Eny erst wenige Wochen, bin aber schon viel Landstraße damit gefahren. Dass jemand aufblinkt kommt sehr sehr selten vor. Ich fahre sehr gerne mit dem Matrixlicht auf automatischem Fernlicht. Auch weil es so breit leuchtet, da hat man gute Chancen, Wild in Straßennähe an den Reflektionen der Augen zu erkennen und entsprechend langsamer und bremsbereiter zu fahren.


    Dass es mit LKW auf BAB Probleme geben kann, ist mir bewusst. Wenn ich BAB fahre, habe ich das im Hinterkopf und blende halt manuell ab. Trotzdem möchte ich auch auf der BAB nicht auf den Fernlichtassi verzichten.

    Wenn einer hohe Preise nimmt, muss er damit leben, dass das bekannt wird. Sehe nicht, wo das herabwürdigend oder verächtlich machend wäre.

    Nur darf man niemandem unterschieben, er wäre teuer, wenn es nicht stimmt.


    Und zumindest die günstigen Werkstätten könnte man ohne Probleme nennen.