Trotzdem ab zum RA. Die gegnerische Versicherung hat eine eigene Rechtsabteilung, die auch und immer dafür da ist, die berechtigten Ansprüche Geschädigter zu drücken, so weit es geht. Ein eigener RA schafft nur Waffengleichheit gegenüber der Versicherung und ist kein Affront gegenüber dem geständigen Unfallgegner.
Daher unverschuldeter Unfall-> immer sofort eigenen RA einschalten.
Bemüht man den RA erst, wenn es Probleme gibt, geht der Streitwert nur noch über strittige Beträge. Da verdient der RA weniger dran, hat aber die gleiche Arbeit. Daher ist es schwierig, für Restbeträge einen RA zu finden, der das noch übernimmt. Von daher von Anfang an RA einschalten und alles über ihn laufen lassen. Der stellt auch Ansprüche in Rechnung, von denen man selber gar nicht weiß, dass man sie hat. Und zahlen tut den die gegnerische Versicherung, also kein Kostenrisiko auf der eigenen Seite.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte es aber sein.