Ich würde ersteres bevorzugen, ein Schreiben aufsetzen mit Termin aufsetzen und abwarten was passiert.
Und erst bei Nicht Reaktion einen Anwalt einschalten.
So funktioniert es wohl immer leider. Reaktion immer erst wenn ein Anwalt schreibt, obwohl es inhaltlich von einem selbst auch gehen würde. Bei einem selbst steht aber nicht Anwalt im Briefkopf.
Was funktionieren müsste wäre doch den Händler mit FESTEM Datum selbst in Verzug setzen und nach Fristüberschreitung zum Anwalt gehen. Dann muss der Händler auch den Anwalt als Verzugsschaden bezahlen. Ansonsten könnte der Händler ja der Inverzugsetzung abhelfen und müsste nicht zahlen.