Also niemals beim ? mit "Tschüss" verabschieden, sondern immer mit "Auf Wiedersehen"! ?
Warum? Sollte nicht nur einen Händler bei dir geben.
Also niemals beim ? mit "Tschüss" verabschieden, sondern immer mit "Auf Wiedersehen"! ?
Warum? Sollte nicht nur einen Händler bei dir geben.
Zur Abwägung der Interessen von "Händler kann/will nicht liefern" und "Kunde will Fahrzeug haben", haben wir doch die Rechtslage hier bereits mit einer "6+2-Wochenfrist" erörtert? Damit sollte doch das alles dann geprüft werden. Wie jeder das individuell umsetzt und ob er Schadensersatz fordert, muss schlussendlich jeder selbst entscheiden.
Was juckt mich der Status so lange der Liefertermin nicht überschritten ist? Ich kann die Zeit weder verkürzen noch sonst beeinflussen ?
Naja, man könnte es mal mit Erpressung versuchen. Vielleicht klappt das ja
(nicht ernst gemeint).
Innovations- und Bundespremie ist übrigens falsch geschrieben. Aber ansonsten ist doch gut!
Ich hatte Skoda CZ auch mal angeschrieben. Die Antwort dauerte keine 24 Stunden. Skoda DE hatte erst reagiert, als ich nochmal anrief.
Welche Preis- und Ausstattungsliste gilt eigentlich bei Lieferung? Die zum Vertragsabschluss gültig war oder wie bekommt man die aktuellen Änderungen bspw. bei Zugaben des Transportpaketes heraus?
Welche Zubehörsachen müssen eigentlich im Fahrzeug bei Auslieferung dabei sein? Also so was wie Eiskratzer, der Schirm, Warndreieck und Verbandskasten, Pannenset etc.?? Ich vermute eher, dass mein Händler bei mir etwas "vergessen" wird.
Ab Erreichen des erklärten Liefertermins erwarte ich allerdings pro-aktiv regelmäßige Informationen über den Stand und wenn es nur das obligatorische „Nichts genaues weiß man nicht“ ist… Dem Kunden zumindest das Gefühl geben, dass er nicht völlig egal ist. Aber da bin ich guter Dinge, das hat das AH schon bei den VWs gut hinbekommen.
Das kenne ich so von meinem Händler nicht, eher sinnfreie Diskussionen ... einem Händler ist man doch als Kunde egal ...
Die angemessene Frist sind zwei Wochen. Siehe meinem Link von ADAC. Volkswagen dürfte die Regelungen doch nur explizit aufgenommen haben, weil es ständige Rechtsprechung ist. Sonst würde es nicht in deren Interesse liegen. Ist jedenfalls meine Vermutung.