Hallo zusammen,
ich werde meinen Händler demnächst in Verzug setzen, ULT war 12/2022, also sind wir bald 4 Monate drüber.
Dann muss ich ihm eine Nachfrist von min. 2 Wochen setzen.
Der Händler meinte nun erst mit Inverzusetzung gehen diese 4 Monate + 2 Wochen los.
Meiner Recherche nach ist das quatsch und man kann erst nach 4 Monaten (wg. höherer Gewalt, sonst sechs Wochen nach ULT) in Verzug setzen und dann nach zwei Wochen stornieren.
Sehe ich das so richtig?
Danke!