Da scheint es ja doch z.T, unterschiedliche Verträge zu geben. Ich habe in einem sehr großen Autohaus im Berliner Raum bestellt. Bei mir stand in den "Verkaufsbedingungen": (zusammengefasst)
- Bestellung für Käufer höchstens drei Wochen bindend
- Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn Verkäufer die Annahme der Bestellung ... innerhalb der jeweils genannten Frist in Textform bestätigt (oder Lieferung)
- Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu informieren, wenn er die Bestellung nicht annimmt
Ich habe vor Ort beim Händler am 5.5.22 am späten Nachmittag kurz vor Ladenschluss bestellt (er hatte noch Quote, er hat mir auch offen sein Bestellsystem gezeigt). Der Händler hatte mich darauf hingewiesen, dass die Bestellung dann am nächsten Tag abschickt, damit ich noch eine Nacht drüber schlafen kann (war wirklich noch ein Verkäufer vom alten Schlag :-). Ich meinte darauf hin, ich bin mir sicher, er kann sofort bestellen ![]()
Er hatte mir dann am nächsten Tag den Auszug aus dem Bestellsystem mit Kommissionsnummer per email gesendet. In dem Abschnitt "Auftragsverfolgung" war dann auch zu sehen:
- Erste Kundenzuordnung 6.5.22
- Kundenvertragsdatum: 5.5.22
- Eingang Händlersystem: 6.5.22
- Bestelleingang Importeur: 6.5.22
- Auftragseingang Hersteller: 6.5.22
- Eingang Änderungstrichter: leer (ist ja logisch)
Ich habe 2-3 Tage später dann per Post noch die Auftragsbestätigung bekommen.