Die kann gerne aufgemacht werden. Es muss eigentlich immer der Abgleich geführt werden zwischen der Vertragzeitüberschreitung und einer regulären Verlängerung.
Falls bei einer Verlängerung mit den „historischen Restwerten“ kalkuliert wird, könnte es besser sein, diese durchzuführen.
Wie geschrieben, immer vergleichen!
Das ist korrekt.
Allerdings nutzen alle Leasinggesellschaften i.d.R. eine Anfrage zur Vertragsanlassung (LL/LZ) dazu, noch einmal neu zu kalkulieren, selten zu Gunsten des Nutzers, wenn LL oder LZ verlängert wird.
Bei einer stillschweigenden Überziehung werden bei Wartung und Verschleiß weiter auf Basis der ursprünglichen LL/LZ weiterbezahlt, was aber bei einer erhöhten LL nicht ausreichend sein kann, wenn dann eine weitere große Inspektion oder Austausch von Bauteilen fällig wird, der bei regulärer LL/LZ nicht fällig gewesen wäre.
Daher die Mehrkosten pro km, wenn der Vertrag stillschweigend verlängert wird.
Also vergleichen und dann entscheiden, was die bessere bzw. wirtschaftlichere Variante ist.