Genau. Ich habe auch noch nichts im Portal. In der Mail steht aber eindeutig, dass ich bestellen und beauftragen darf.
Jetzt habe ich noch ein nachgereichtes Angebot bekommen, in dem mir der Preisnachlass in Höhe der KfW Förderung gewährt wird, weil der Fördertopf ja schon leer sei.
Was ist, wenn ich so tue, als ob ich die Bewilligung nicht erhalten habe?
Wird mir der Zuschuss von der KfW dann verwehrt, wenn die Gesamtsumme plötzlich viel niedriger ist, als angegeben, aber die Größe der Anlage und des Speichers wie angegeben bleibt?
Bei solchen Angeboten sieht man mal, was die Solateure für Gewinnspannen haben.