Hinzu kommt, die Gerichte entscheiden höchst ungern und selten gegen ihren Arbeitgeber.
Mit Verlaub, aber das ist Blödsinn. Richter haben immer unabhängig zu entscheiden. Für staatliche Belange sind daher auch hauptsächlich Verwaltungsgerichte da und keine Amts- oder Landgerichte.
Desweiteren hat das „Richteramt“ aus guten Gründen eine eigene Besoldung und Richter sind entgegen aller anderen Beamten eben NICHT Weisungsgebunden, sie müssen unabhängig bleiben.
Daher ist das Richterauswahlverfahren auch nicht einfach für Bewerber und die Anforderungen bei einer Bewerbung sind entsprechend hoch.
Bitte nicht irgendetwas ins Blaue Vermuten, wenn man keine Ahnung hat.