Alles anzeigenAuch überwiegend falsch. Richtig ist lediglich, dass ein Unternehmer eine an ihn gerichtete Mail gegen sich gelten lassen muss, wenn er diesen Kommunikationskanal eröffnet.
Das ändert jedoch nichts daran, dass er (jedenfalls gegenüber einem Verbraucher) nicht dazu verpflichtet ist, auf inhaltliche Unrichtigkeiten der Mail zu reagieren. Schweigen hat grundsätzlich keinerlei Erklärungswert.
Ebenso unzutreffend ist, dass die Übermittlungsbestätigung der Mail etwas bringt. Die belegt nämlich lediglich, dass die Mail den eigenen Server verlassen hat.
BTW: Auch Einschreiben sind in der Regel rausgeschmissenes Geld. Nachweisen kann der Absender damit nämlich erst einmal nur, dass irgendein Schreiben beim Empfänger zugestellt wurde, aber nicht wessen Inhalts.
Sorry, aber das sind Nebenkriegssschauplätze, die nicht unbedingt etwas mit dem Inhalt der zivilen Streitigkeiten zu tun haben müssen.
Übrigens, für ein Einschreiben genügt lediglich, den Inhalt von einem Zeugen Gegenlesen zu lassen und dieses dann in den Brief zu stecken. Persönliches Einwerfen ist auch möglich. Ebenso kann man auch einen Vollstrecker beauftragen. Man kann es aber auch alles übertreiben.
Man kann auch völlig paranoid werden und man kann auch einfach mal gut sein lassen mit den ganzen fiesen und bösen theoretischen rechtlichen Stammtischmöglichkeiten. ![]()
Es gibt auch noch Richter, die nicht doof sind und Arschigkeit schnell erkennen..