Sag mir mal bitte wo diese Klausel steht.
NAP, versuchs doch einfach.
Niemand hier im Forum ist Gott, Glaskugel, Richter oder Hellseher. Die Warnungen hier aus dem Forum bringen eh nichts, außer dass man dann immer geneigt ist, gleich alles zu vermeiden.
Ich verstehe diese pseudojuristischen und meist negativen Belehrungen in deutschen Foren einfach nicht.
Ein Paar „hinderliche“ Fragen:
- Hast Du die Zulassung vertraglich dem Händler übergeben?
- Bist du Privatkunde?
- hast Du geklärt, dass Dein Händler bereit ist, ein unzugelassenes Auto wegzugeben?
Denn Neuwagen-Händler sind ja keine Zwischenverkäufer, sondern Endverkäufer. Die erfolgreiche und straßenverkehrstaugliche Aufbereitung, Aktivierung und Übergabe eines Neuwagen an den Besteller geschieht oft erst mit der Zulassung auf den Halter.