Ich war mir sicher, daß Du weißt, daß man ein Programmiersystem braucht (OBD11, VCDS(Ja das geht hier auch). Da die Einstellung reversibel ist, kann man es ja vor der Rückgabe wieder auf den Standartwert setzen (habe ich bei den Vorgängern so gemacht), wobei sich niemand beschwer, wenn man den Assi nur wieder einschaltet, also den Schein wahrt.
Dir ist klar. dass du damit eine gesetzliche Verordnung umgehst. Sollte es zu einem Unfall kommen und der nicht ab Start aktivierte Assistent hätte ihn verhindert (ausser du hast ihn vor der Fahrt bewusst deaktiviert) dann könnte sich da eine persönliche Haftung daraus ergeben. siehe auch https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=CELEX%3A32019R2144
Auszug:
(3) Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 müssen auch mit einem Notfall-Spurhalteassistenten ausgerüstet sein.
(4) Hochentwickelte Notbremsassistenzsysteme und Notfall-Spurhalteassistenten müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
a) | Diese Systeme dürfen nur nacheinander durch eine Abfolge von vom Fahrer durchzuführenden Handlungen abgeschaltet werden können. |
b) | Die Systeme müssen sich bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs im Normalbetrieb befinden. |