Sagt, mal hat sich hier schon mal jemand mit einem Anwalt unterhalten, ob man Schadensersatz für die zuspäte Lieferung einfordern kann? Schaden wäre die geringere Förderung 2023, Ersatzmobilität uvm.
Das einzige was ich kenne ist, dass man 6(?) Wochen nach ULT den Händler auf Verzug setzen kann und dann irgendwann kostenfrei stornieren kann. Dass das für den Händler sogar vorteilhaft wäre, hatten wir ja schon hier diskutiert. Und der Kunde hätte dann immer noch kein Fahrzeug.
Also gerechter wäre es doch das Wunschfahrzeug später zu bekommen und Skoda müsste die Folgen der Verspätung tragen.
Das ist im BGB klar geregelt.
Wenn dein Vertragspartner trotz Nachbesserungsmöglichkeit nicht liefern kann (also die in Verzugsetzung) kannst du einen Schadenersatz fordern.
Es muss dir aber natürlich durch die Nichtlieferung ein Schaden entstanden sein, diesen Schaden musst du beweisen können.
Da wäre z.B. eine Lieferung erst in 2023 trotz Lieferbestätigung in 2022, wenn du dann keine Förderung mehr bekommst, kannst du diesen Betrag als Schaden geltend machen.
Anders wäre es z.B. wenn du dir einen Ersatzwagen nimmst, der dich im Monat 300,--€ kostet, deine normale Finanzierungs- bzw. Leasingrate aber 400,--€ beträgt, ist dir
kein Schaden entstanden und du kannst deshalb auch keinen Ersatz fordern.
Anders sieht es natürlich aus wenn du das Auto kaufst, hier muss notfalls ein Gericht entscheiden ob dir ein Schaden entstanden ist.
Hilfreich wäre es in jedem Fall immer erstmal mit dem Händler alle Möglichleiten zu diskutieren, erst wenn da nichts geht einen Anwalt zu Rate ziehen.
Eine entsprechende Rechtsschutzvericherung würde ich auh empfehlen.
Wenn nämlich am Ende es darauf hinausläuft, dass du keinen Schadenersatz fordern kannst, bleibst du natürlich auch auf allen Kosten sitzen.