Eine "echte" Garantieverlängerung steht in den Ausstattungscodes des Fahrzeugs.
Wenn Dein Händler das schon immer so gemacht hat, hat er den Kunden schlicht und ergreifend Mist erzählt. Wenn er Garantieverlängerungen erst bei Auslieferung verkauft, steht dieses nicht mehr mit in den Ausstattungscodes und ist somit keine echte Garantieverlängerung mehr.
Die echte Garantieverlängerung wird vom Hersteller erbracht und ist von jeder Werkstatt auch gleich als solche erkennbar, weil sie mit in den Ausstattungcodes enthalten ist. Quasi wie etwas, was ab Werk eingebaut ist.
Die "unechte" Garantie ist eine Versicherungsleistung. Diese "Anschlussgarantie" ist eigentlich eine Reparaturkostenversicherung. Dafür gelten in der Regel leicht andere Bedingungen. Abgedeckt ist üblicherweise das gleiche, wie bei der Garantieverlängerung, aber oft ist sie mit einem Selbstbehalt und einem Maximalbetrag pro Jahr gedeckelt.
Geht also nach der normalen Hetstellergarantie von 2 Jahren z.B. der Motor kaputt, wird er in beiden Fällen repariert. Im Falle der Herstellergarantieverlängerung (echte Garantie) ist es damit erledigt. Im Falle der Anschlussgarantie (unechte Garantie) musst Du für diesen Schaden z.B. 300€ selber tragen und der Motor darf kein zweites Mal kaputt gehen, bzw. kein zweites Mal im gleichen Jahr.
Außerdem: während die Garantieverlängerung von der Vertragswerkstatt direkt mit dem Hersteller abgerechnet wird (u.u. sogar im Ausland), wird die Anschlussgarantie ggf. mit Dir abgerechnet (im Ausland sehr wahrscheinlich) und Du rechneste den Schaden dann mit der Versicherung ab.
Die Anschlussgarantie (Versicherungsleistung) steht nicht als Ausstattungscode in der Verbauliste und ist von den Werkstätten so erstmal nicht ersichtlich.
Das komplikationsfreiere Produkt ist die "echte" Garantieverlängerung. Zweite Wahl ist die Anschlussgarantie, die oft auch teurer ist, aber auch noch viel später abgeschlossen werden kann und ggf. sogar einen noch längeren Zeitraum abdeckt.
Bei am Markt befindlichen Reparaturkostenversicherungen von herstellerfremden Anbietern geht es bis zu 10 Jahre.