Alles anzeigenHallo zusammen,
ich werde meinen Händler demnächst in Verzug setzen, ULT war 12/2022, also sind wir bald 4 Monate drüber.
Dann muss ich ihm eine Nachfrist von min. 2 Wochen setzen.
Der Händler meinte nun erst mit Inverzusetzung gehen diese 4 Monate + 2 Wochen los.
Meiner Recherche nach ist das quatsch und man kann erst nach 4 Monaten (wg. höherer Gewalt, sonst sechs Wochen nach ULT) in Verzug setzen und dann nach zwei Wochen stornieren.
Sehe ich das so richtig?
Danke!
Höhere Gewalt können sie eh nicht mehr geltend machen.
Du kannst sie JETZT mit 2 Wochen Frist zur Lieferung anmahnen. Die 6 Wochen ab ULT sind längst rum. Und selbst die 4 Monate wären bereits fast rum.
Spätestens Mitte Mai ist der Käse gegessen und dann kannst Du stornieren.