Beiträge von Oldfellow

    Es geht lt. Gesetzt um die rechtssichere Erkennung, ob es sich um ein E-Auto handelt. Nicht mehr und nicht weniger. Alleine der Umstand, dass das Gesetz noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, macht es für mich zur Option. Im Zweifel werde ich auch eine Ladesäule finden, deren Betreiber einfach nur Geld verdienen will, und dem es egal ist, ob ich ein E auf dem Nummernschild habe.

    Leitfaden EmoG


    2.1 Freihaltung der Stellplätze an öffentlicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

    Mit Anwendung des EmoG können die Stellplätze an öffentli-chen Ladesäulen (Ladeinfrastruktur – LIS) eindeutig und rechtssicher für E-Fahrzeuge (mit E-Kennzeichen!) reserviert werden. Die Nutzung für E-Fahrzeuge wird abgesichert. Der Investitionszweck von kommunalen und gewerblichen Betreibern der Ladesäulen bleibt gewahrt. Nur die gesicherte Nutzung der Ladepunkte sorgt für Ladevorgänge und damit für Umsätze der gewerblichen Betreiber. Die Geschäftsmodelle tragen sich mit möglichst zahlreichen Ladevorgängen pro Tag.


    Es geht also am Ende nur darum, sicherzustellen, dass man mit den Ladesäulen Geld verdient. Punkt. Wenn ich Lade ist das erfüllt, ob mit oder ohne E-Kennzeichen. (meine laienhafte Interpretation). Und "Mit Anwendung des EmoG" bedeutet, dass das nicht angewendet werden muss, aber wenn ... dann...

    Anders gesagt: Wenn man ohne E nicht laden dürfte, gäbe es meiner Meinung nach schon Klagen. Ziemlich sicher ... Und bei Interesse auch noch Punkt 2.6 speziell zum E-Kennzeichen durchlesen. Es dient der einfacheren Erkennung eines E-Autos. Da steht kein einziger Satz, dass das die einzige Möglichkeit ist, ein E-Auto zu erkennen. Es ist ein temporäres Hilfsmittel für die Un-Informierten. Link steht oben am Ende des ersten Absatzes.


    Für mich Fazit: Ich denke, ich werde auf des E verzichten. Hier bei uns nicht relevant und ich kann bei meinem KZ bleiben. Den Rest betrachte ich als hilfreichen Informationsaustausch. Danke dafür.:thumbup::)

    In allen Auslegungen des meiner Meinung nach unnützen und unausgegorenen EmoG steht für die Ladesäulen-Beispiele immer als Voraussetzung, dass es sich um ein E-Auto oder Hybrid handeln muss. Man hat wohlweißlich darauf verzeichtet, das in Verbindung mit dem E-Kennzeichen zu bringen. Das ist nunmal keine Pflicht. Ich verstehe, dass ein Ordnungsbeamter das nicht erkennen können muss, am Ende ist es aber ein E-Auto und das Knöllchen hinfällig. Und wie gesagt, die lokalen Umsetzungen sind überschaubar. Bei uns gibt es da nix.

    Ladestecker in einen Verbrennertank halte ich schon für weit hergeholt. Abgesehen davon, dass er Argumentationsprobleme beim Knöllchen bekommt, ich dagegen nicht. Von daher, eher ein theoretisches Problem.

    Weder Versicherung noch BAFA Prämie sind davon abhängig. Der Rest sind kleinere Vorteile, für die ich mich teilweise schämen würde, sie zu nutzen (z.B. die Busspur), das würde mir im Traum nicht einfallen...

    Naja, ich könnte jetzt sagen: Wann komme ich mal nach WOB. Aber unabhängig davon. Diese "Vorteile" sind alle lokal und unterschiedlich, häufig gar nicht umgesetzt. Die Effekte der Vorteile auf den E-Auto-Kaufwunsnch scheinen auch gering zu sein. Dieses Schild mit Auto+Stecker gibt es bei uns nicht, Ladesäulen schon.

    Kann ja auch letztendlich jeder machen, wie er möchte. Parkgebühren sparen war jedenfalls nicht mein Hauptbeweggrund für das E-Auto. Und in der Busspur zu fahren auch nicht. Vielleicht klemme ich mir einen kleinen Hinweis hinter die Frontscheibe. Weil Laden an Ladesäulen ist nicht vom E-Auto-Schild sondern nur vom E-Auto abhängig. Da das Kennzeichen keine Pflicht ist kann man auch nicht verbieten, an der Ladesäule zu laden. Klar kann man ein Köllchen bekommen, dagegen kann man sich aber wehren. Anders gesagt: Darauf lasse ich es ankommen. Wenn ein Stecker im Tankdeckel steckt, dürfte eigentlich alles klar sein ... :evil:

    Das Thema ist zwar schon etwas älter, bewegt mich aber trotzdem. Deshalb hab ich mich mal durch die Bestimmungen des EmoG gewühlt, und durch die lokalen Umsetzungen desselben. Demnach sind die Vorteile durch die Kennzeichnung am Nummernschild überschaubar. In Niedersachsen gibt es faktisch gar keine Vorteile, ich hab zumindest nichts gefunden. In einigen größeren Städten, in der Liste NRW stehen da ca. 8-10, dazu kommt Hamburg und Berlin, geht es im Wesentlichen um das ggf. kostenlose Parken oder das Parken an Ladesäulen ohne zu aufzuladen. Selbst in diesen lokalen Regelungen steht nicht, dass man ein E-Kennzeichen haben muss, sondern dass man ein E-Auto haben muss.

    Warum denke ich darüber nach? ich fahre seit 4 Autos mit "meinem" Nummernschild. Die Kombination passt leider durch das angehängte E nicht mehr drauf. Adäquate Nummern, die meinem Wunschkennzeichen nahe kommen würden, sind lt. Reservierungsanfrage schon vergeben. Ich denke, ich komme hier auf dem Land auch ohne das E aus. Und sollte ich mal in eine richtige Stadt müssen, parke ich halt wie jedes andere Auto auch. Was soll's... Die im Beitrag von RLeven genannten Vorteile sind für mich keine ...

    Aber gerade für die "neue Informationstechnik" benötigen wir eine stabile Kleinspannung.

    Ja, richtig. Und dafür ist die 12V Technik durchaus geeignet. Sie ist ausgereift und millionenfach getestet. Das hätte man alles zusätzlich zum Antriebsstrang neu entwickeln müssen. Vermutlich wurde der Anwendungsfall "Auto steht 3 Wochen in der Garage" nicht ausreichend berücksichtigt.

    Warum Tesla, die ja eigentlich beinahe alles neu entwickelt haben, auch auf 12V gesetzt hat, hat sicher auch reine Kostengründe. Und warum die nicht mehr zur Not aus dem stehenden Batteriepack laden verstehe ich auch nicht. Das wäre vielleicht 1/2 kWh alle 2 Wochen...

    Man muss natürlich hier auch berücksichtigen, dass sämtliche elektrischen Teile, die nichts mit dem Antriebsstrang zu tun haben, eben aus der 12V Ära der Verbrenner übernommen wurden. Das senkt ein wenig den Preis und hilft auch den Werkstätten bei Fehlern mit solchen "alten" Teilen.