Es geht lt. Gesetzt um die rechtssichere Erkennung, ob es sich um ein E-Auto handelt. Nicht mehr und nicht weniger. Alleine der Umstand, dass das Gesetz noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, macht es für mich zur Option. Im Zweifel werde ich auch eine Ladesäule finden, deren Betreiber einfach nur Geld verdienen will, und dem es egal ist, ob ich ein E auf dem Nummernschild habe.
2.1 Freihaltung der Stellplätze an öffentlicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
Mit Anwendung des EmoG können die Stellplätze an öffentli-chen Ladesäulen (Ladeinfrastruktur – LIS) eindeutig und rechtssicher für E-Fahrzeuge (mit E-Kennzeichen!) reserviert werden. Die Nutzung für E-Fahrzeuge wird abgesichert. Der Investitionszweck von kommunalen und gewerblichen Betreibern der Ladesäulen bleibt gewahrt. Nur die gesicherte Nutzung der Ladepunkte sorgt für Ladevorgänge und damit für Umsätze der gewerblichen Betreiber. Die Geschäftsmodelle tragen sich mit möglichst zahlreichen Ladevorgängen pro Tag.
Es geht also am Ende nur darum, sicherzustellen, dass man mit den Ladesäulen Geld verdient. Punkt. Wenn ich Lade ist das erfüllt, ob mit oder ohne E-Kennzeichen. (meine laienhafte Interpretation). Und "Mit Anwendung des EmoG" bedeutet, dass das nicht angewendet werden muss, aber wenn ... dann...
Anders gesagt: Wenn man ohne E nicht laden dürfte, gäbe es meiner Meinung nach schon Klagen. Ziemlich sicher ... Und bei Interesse auch noch Punkt 2.6 speziell zum E-Kennzeichen durchlesen. Es dient der einfacheren Erkennung eines E-Autos. Da steht kein einziger Satz, dass das die einzige Möglichkeit ist, ein E-Auto zu erkennen. Es ist ein temporäres Hilfsmittel für die Un-Informierten. Link steht oben am Ende des ersten Absatzes.
Für mich Fazit: Ich denke, ich werde auf des E verzichten. Hier bei uns nicht relevant und ich kann bei meinem KZ bleiben. Den Rest betrachte ich als hilfreichen Informationsaustausch. Danke dafür.![]()
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