Eine allgemeine Karte wird es wohl nicht geben, da die Nutzung nur
über den eigenen Anbieter läuft.
Als Mitglied bekommt man dann
Zugriff auf andere Wallboxen deines Anbieters.
Das ist wie mit dem
Schellatlas, da findet man auch keine BP-Tankstellen.
Ist das
Wallbox-Sharing erlaubt?
Aus dem Magazin
„Energie Lösung“ vom 1.9.21.
Kauft man sich eine
eigene Wallbox, darf man diese natürlich teilen – und zwar mit
jedem, mit dem man will. Ob dies innerhalb der Familie, im
Freundeskreis, der Nachbarschaft oder sogar komplett öffentlich ist,
bleibt dem Besitzer oder der Besitzerin selbst überlassen.
Wenn man den
abgegebenen Strom monetarisieren will, kann man dies in der Regel im
Rahmen der steuerlichen Freigrenzen tun. Solange dies kein Gewerbe
mit Gewinnerzielungsabsichten wird, sollte das kein Problem
darstellen. Um in Richtung Finanzamt hier auf Nummer sicher zu gehen,
sollte man die Abgabemenge streng protokollieren. Hier hilft es, wenn
man eine Wallbox mit integriertem Stromzähler verwendet. Code- oder
Schlüsselkarten helfen ebenfalls dabei, exakt abzurechnen. Für das
Finanzamt ist unter anderem entscheidend, dass der Strom gänzlich
ohne Zuschlag zum gleichen Preis weitergegeben wird, wie für den
Bezug bezahlt wird.