Diese ganze plus-minus Rechnerei ist doch Humbug, solange ich keine einheitlichen Lieferzeiten habe.
Wenn Fz mit gleicher Ausstattung unterschiedliche Lieferzeiten haben, ist diese Liste ihr Papier nicht wert.
Diese ganze plus-minus Rechnerei ist doch Humbug, solange ich keine einheitlichen Lieferzeiten habe.
Wenn Fz mit gleicher Ausstattung unterschiedliche Lieferzeiten haben, ist diese Liste ihr Papier nicht wert.
Das würde Fräulein Berni nicht gefallen. ![]()
Dreckig?
Der eine mag es mit,
der andere eben ohne
Patina.![]()
2cm, wenn das Rolltor ein bisschen hochgedrückt wird, gehen da nicht noch ein paar Zentimeter?![]()
Eine allgemeine Karte wird es wohl nicht geben, da die Nutzung nur über den eigenen Anbieter läuft.
Als Mitglied bekommt man dann Zugriff auf andere Wallboxen deines Anbieters.
Das ist wie mit dem
Schellatlas, da findet man auch keine BP-Tankstellen.![]()
Ist das Wallbox-Sharing erlaubt?
Aus dem Magazin „Energie Lösung“ vom 1.9.21.
Kauft man sich eine eigene Wallbox, darf man diese natürlich teilen – und zwar mit jedem, mit dem man will. Ob dies innerhalb der Familie, im Freundeskreis, der Nachbarschaft oder sogar komplett öffentlich ist, bleibt dem Besitzer oder der Besitzerin selbst überlassen.
Wenn man den abgegebenen Strom monetarisieren will, kann man dies in der Regel im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen tun. Solange dies kein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsichten wird, sollte das kein Problem darstellen. Um in Richtung Finanzamt hier auf Nummer sicher zu gehen, sollte man die Abgabemenge streng protokollieren. Hier hilft es, wenn man eine Wallbox mit integriertem Stromzähler verwendet. Code- oder Schlüsselkarten helfen ebenfalls dabei, exakt abzurechnen. Für das Finanzamt ist unter anderem entscheidend, dass der Strom gänzlich ohne Zuschlag zum gleichen Preis weitergegeben wird, wie für den Bezug bezahlt wird.
Da Bier ja sehr Nahrhaft ist, wird er vielleicht ein bisschen höher,
wer ihn etwas tiefer will, nimmt einfach Zitronenlimo.![]()
Ich wollte hierzu nichts mehr sagen,
aber das ist ausgemachter Blödsinn der hier in die Welt posaunt wird.
Zitat:
Ganz viel wurde da zum Beispiel im Bahnwesen für Triebwagen gemacht. Das hat zum Beispiel Eingang in Arbeitsplatzverordnungen gefunden, weil Triebwagenführer das ja den ganzen Tag „ertragen“ müssen.
1. Triebwagen: Vom ICE bis Akku-Schienenbus und für Lokomotiven nichts ?
2. Die Amtsbezeichnung Triebwagenführer (K) (einfacher Dienst) existierte nur bei der Bundesbahn, im Bereich des BEV ausgestorben.
3. Das Personal welches Züge fährt heißt Eisenbahnfahrzeugführer (Ef), Lokführer ist eine Amtsbezeichnung der Deutschen Bundesbahn und des BEV
4. Kenne ich niemanden der so etwas „ertragen“ hat.
5. Es hat nie auf Grund der Arbeitsplatzverordnung eine Umrüstung einer E-Lok gegeben.
6. Jede ernst zu nehmende Publikation hat eine nachprüfbare Quellenangabe.
gez. Lokbi Z H………….
Au man, ich habe fertig ![]()
Das Coupe wäre auch meins.
Aber noch brauch ich einen Kombi,
wegen meiner
Mitbewohnerin (Fräulein Berni).![]()
Beide Autos haben eine Sitzhöhenverstellung, da wird doch jeder seine Einstellung finden.![]()