@GiMichael
ich bin in diesem Fall keine Laie, der da was fehlinterpretiert. Ich übe den Entsprechenden Beruf seit über 37 Jahren aus, seit knapp 20 30 Jahren mit eigener Praxis, betreue z.Z. knapp 300 Mandanten. Und der Gesetzestext ist in diesem fall eindeutig. Da ist kein Spielraum für Interpretationen.
Niemand erwartet von dir, dass du irgendwelche Klimmzüge unternimmst, es bleibt vollkommen dir überlassen, welchen Preis du ansetzt. Im Übrigen kann ich da durchaus mitgehen, wenn du den von der Leasinggesellschaft genannten Preis ansetzt. Zumal man als Laie sich durchaus darauf berufen kann, dass einem die Leasinggesellschaft schon den richtigen Preis mitteilt. Sollte es allerdings in die Hose gehen, sollte man auch die Nachversteuerung ohne Murren zahlen.
Ich muss allerdings immer wieder Mandanten mühevoll erklären, dass das, was sie da im Internet (nicht immer nur auf die Versteuerung des PKW-Nutzung bezogen) gelesen haben falsch ist, und das ist um so lästiger, als die Leute es nicht verstehen wollen, wenn es ihnen zum Nachteil (höhere Steuern) gereicht. Und bezahlen wollen sie für den zusätzlichen Zeitaufwand natürlich auch nicht.
Jeder Vergleich hinkt, ich versuche es trotzdem mal:
Wer zu schnell fährt und nur nicht geblitzt wird, hat sich deswegen noch lange nicht gesetzeskonform verhalten. Oder irre ich mich da?
Und ich werde versuchen mich da rauszuhalten.