Wenn Skoda oder der Händler einen Liefertermin verbindlich bestätigt hat es definitiv Einfluss auf den Verzug des Händlers, weil dann die förmliche Verzugsetzung laut BGB überflüssig wird.
Mit überschreiten des Datums liegt der Verzug automatisch vor.
Mehr passiert dann aber auch nicht
Der Käufer hat einen Vertrag mit dem Händler.
Und der Händler hat einen Vertrag mit dem Hersteller.
Und da soll jetzt eine durchschlagende Verknüpfung bestehen? Zeig mir mal bitte den entsprechenden Paragraphen.