Beiträge von AndreasR

    Vielleicht solltest Du noch ein paar Abkürzungen einbauen, dann wird dein Text noch unleserlicher.

    Sorry... Wer in der Tiefe des Streites angekommen ist, der vergisst leider mal die Abkürzungen alle noch zu schreiben.


    SE = Schadensersatz

    RA = Rechtsanwalt

    GF = Geschäftsführer/Geschäftsführung

    AH = Autohaus

    SV = Sachverhalt

    AGB = allgemeine Geschäftsbedingungen

    OLG = Oberlandesgericht

    So.... Nächstes Update


    Das AH behauptete zunächst, dass das ja eine generelle Störung in der Lieferkette wäre. Nun wird gesagt, man könne es sich auch nicht erklären, alle anderen Autos aus der Zeit wären schließlich ausgeliefert.

    ... Da fällt wohl die generelle Störung plötzlich weg :D ...

    5 %SE nach AGB wollte man sofort tragen

    Nun diskutieren wir den Aufwand des RA, den ich neben dem SE sehe.

    Frist bis nächste Woche und unter Berücksichtigung, dass das Fahrzeug bis zum Zeitpunkt X geliefert werden muss und danach weiterer SE geltend gemacht wird.


    Ich glaube, wenn sie mal stattfindet, wird die Übergabe auch sehr frostig werden... Eigentlich schade aber der Spezialist an GF wollte einfach nicht hören/verstehen, dass das ein ernstes Thema wird, sonst hätte er schon im Oktober 22 auf meine Mitteilungen reagieren können.

    Es gibt also immer noch Menschen die es mit der Vogel-Strauß-Taktik versuchen ^^


    Mal sehen... Ich berichte

    So, nach 573 Tagen steht er nun auf dem Hof :)

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    Ich bin froh, dass ich Anfang des Jahrs noch einmal die Farbe habe ändern lassen. In den nächsten Tagen werde ich mich nach und nach mit den einzelnen Funktionen vertraut machen. Was leider bislang beharrlich nicht funktioniert, ist die Useranmeldung, anscheinend lässt sich keine Serververbindung zu Skoda aufbauen.

    Moin, Du hast das Serien-Sportfahrwerk?

    Thema ME SW release... Sind die ausgelieferten Enyaq's derweilen schon auf ME3.2 und hat das über OTA funktioniert? ... Haben gestern einen Termin für unseren iD3 erhalten, der nun von der 2.4 auf 3.2 aktualisiert wird, in der Werkstatt... Plus Kontrolle der Reifen und ggfls Austausch und plus Kontrolle der Batteriemodule und ggfls Austausch!

    Die build Woche unseres iD war die letzte Novemberwoche 21...


    Interessant was da als Serviceaktion läuft.


    PS: pro aktiv kam der Händler des iD allerdings nicht auf uns zu, da läuft es auch so, dass der Kunde besser informiert ist und dem Händler die Details aus der Nase ziehen muss, ebenso muss man ganz gezielt nach einem Termin für die Durchführung der Serviceaktivitäten fragen...

    Update...


    Der RA des AH hat sich dann mal gemeldet, schon mit Verzug auf seine eigene Frist, die Freitag ablief.

    .....

    Über die Verzögerung ist hier überhaupt nicht zu diskutieren. Es ist auch

    sicherlich richtig, dass Ihr Mandant ungehalten über die Verzögerung ist. Die

    Verzögerung ist allerdings von meiner Mandantschaft verschuldet.

    Richtig ist, dass Ihr Mandantin das in Rede stehende Fahrzeug bestellt hat

    und später einmal nachkonfiguriert hat. Auch diese Nachkonfiguration führt

    kann nicht zu einer entsprechenden Lieferverzögerung führen. Meine

    Mandantschaft hat unverzüglich die entsprechende Bestellung bei dem

    Generalimporteur in Darmstadt abgegeben.

    Unsere Mandantschaft hat in der gleichen Zeit ähnliche Fahrzeuge veräußert, ich übersende

    hier beispielhaft 2 Masken aus der entsprechenden Zeit, in den die gleiche Verkäuferin,

    nämlich Frau xxxx, ebenfalls 2 Enyaqs verkauft hat, die auch entsprechend der angezeigten

    Lieferzeit dann geliefert worden sind.

    Warum sich hier die Angelegenheit verzögert, kann durch uns nicht festgestellt werden.

    Nachfragen beim Generalimporteur in Darmstadt sind bisher erfolglos geblieben. Nach der

    Erweiterung des Auftrages ihres Mandanten am 17.12.21 sind diese Daten und die Bestellung

    am 20.12.21 an den Genralimporteur übertragen worden und damit die Bestellung ausgelöst.

    Die beiden anderen Fahrzeuge sind im November ´21 bestellt und im August ´22 bzw. im

    Dezember ´21 und im April ´23 ausgeliefert worden. Meine Mandantschaft hatte auch bereits

    angefragt, ob eine Umstieg auf ein schneller lieferbares Modell gewünscht ist. Der

    Geschäftsführer meiner Mandantschaft steht hier gerne zu einem Gespräch zur Verfügung.

    Insofern gehe ich davon aus, dass die 5 %ige Begrenzung des Verzugsschadens im

    vorliegenden Fall greift, diese würde im Hinblick auf den Kaufpreis 2.192,50 €, gerundet

    3.000,00 € betragen.

    Meine Mandantschaft wäre bereit, diesen Geldbetrag kurzfristig zur Verfügung zu stellen,

    wenn damit die Angelegenheit erledigt ist. Gleichzeitig meine Mandantschaft bereit, aus dem

    in Rede stehenden Verzugsbetrag die Anwaltskosten zu tragen.

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen

    ....

    Traurig... Es stimmt nicht ein auf unseren Kaufvertrag bezogenes Datum, von der Qualität des Schreibens möchte ich hat nicht erst sprechen...

    ....

    Ein Minimum wurde ja bereits eingestanden, nun versuchen wir noch die 5% zu kippen oder den Aufwand des RA neben die 5% zu stellen und das ganze nicht unbegrenzt sondern bis zu einer Lieferung spätestens im September, sonst wäre es ja ein Persil-Schein.

    ....

    Es gibt ein OLG Urteil, wo die 5% Begrenzung für leichte Fahrlässigkeit nicht gegeben ist, wenn seitens des Verkäufers nicht dargelegt werden kann, was entlang der Lieferkette tatsächlich zum Verzug geführt hat.

    ....

    Ein wenig spannend bleibt es also noch ....

    Ich berichte weiter, aber das Interesse des AH bzgl. einer Erledigung dürfte nun geweckt sein... ^^

    Die DSGVO bezieht sich auf schutzwürdige und personenbezogene Daten....

    Auch... Grundsätzlich hast Du ein Auskunftsrecht über alle gespeicherten Daten zu deiner und um deine Person, gewiss sind die personenbezogenen besonders sensibel aber die DSGVO stellt nicht ausschließlich nur darauf ab... Einen Versuch ist das immer wert! ... Tip des RA ;)