Beiträge von AndreasR

    Ganz ehrlich, das verstehe ich nicht ganz. Du hast im Oktober 2021 bestellt und Anfang 2022 ändert die Bundesregierung die Höhe des Zuschusses. Was genau kann jetzt Skoda konkret dafür??


    Ich würde mit dir gehen wenn du dein Fahrzeug dieses Jahr nicht mehr erhalten solltest und daher nicht mehr an die Förderung von 4.500€ kommst.


    Aber die 1.500€ sehe ich mal ganz klar als „persönliches Risiko“. Da müsstest du eher die Bundesregierung verklagen. 😉

    ... Grundsätzlich muss man immer den Zeitpunkt sehen, der nach verbindlichem oder nach unverbindlichem Liefertermin + 6 Wochen, unter Berücksichtigung der normalen AGB. Alles was danach geschieht ist ein Schaden aus Verzug. ... Also... Eine Änderung der Förderkulisse vorher kann nicht geltend gemacht werden, eine Änderung danach sehr wohl.

    Ja, schon richtig. Aber ist der maximale Schadensersatz nicht auf 5% des Wagenwerts begrenzt? Da solltest du doch vermutlich jetzt schon nah dran ....

    Nein, nur bei leichter Fahrlässigkeit.


    Wenn Du deinen Händler, wichtig Du und in der Instanz noch nicht der Rechtsanwalt, ordnungsgemäß in Verzug setzt, mit ordentlicher Frist, eher 4 als 2 Wochen (ich habe 6 genommen), dann stehen erstmal 5 % als Schadensersatz nach AGB im Raum. Die Kosten der außergerichtlichen Verfolgung stehen dem überwiegenden Erachten nach neben dem Schadensersatz und würden somit nicht die 5 % schmelzen. Wenn, nach dem Urteil des OLG Saarbrücken, der Händler nicht belegen kann, dass er entlang der Lieferkette nachweislich Bemühungen angestellt hat, um dem Verzug entgegenzuwirken, dann ist der Auffassung des OLG zu Folge mindestens Fahrlässigkeit gegeben, weswegen die Begrenzung auf 5% fällt. ... Schau mal unter https://www.unfallrechtler-stu…ufrecht-a-z/lieferverzug/

    ... Oder unter dem Thema Lieferverzug hier im Forum

    Ja, klage auf Feststellung dass Skoda das Delta zu 6.000 BAFA übernehmen muss. Wie hoch meine Förderung am Ende noch ist, kann man ja aktuell nicht sagen. Theoretisch könnte der Topf leer sein, ich hab ja bis heute keine Einplanung. Dazu noch die Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (Auto-Abo), sind jetzt immerhin auch schon sieben Monate.

    Richtig so, es gibt so einige Positionen die da als Schadensersatz in Betracht kommen, neben den Begehren der Erfüllung des Kaufvertrages...

    Mach Dir keine Hoffnungen, bei mir hat die Skoda Leasing nicht mal auf den Brief vom Anwalt geantwortet, mittlerweile läuft die Klage vor dem LG Braunschweig.

    ... Da bin ich mal gespannt, wobei ich (noch) das Glück habe, dass das AH wohl einsieht, dass das ganze schlecht betreut wurde. Mit etwas Glück und unter reeller Einschätzung des Rechtsanwalts des AH, wird es wohl zum einer außergerichtlichen Einigung kommen, nebst großzügiger Frist bis wann geliefert werden muss, bevor weiterer Schadensersatz angezeigt wird. ... Die drücke ich die Daumen! ... Wobei die Sachlage relativ eindeutig sein sollte, schau mal auch in den Beitrag unter Liefervertrag und Inverzugsetzung...


    Hast Du einen Link zu dem Urteil, ich hab auf die Schnelle nichts gefunden...?!

    Kopie aus meiner Kommentierung auf die Erwiderung der Stellungnahme durch den Rechtsanwalt des Händlers ... Begrenzung des Schadensersatzes auf 5 % gem. AGB fraglich da:


    diese Begrenzung des Verzugsschadens auf 5 % greift allerdings nicht, wenn der Verkäufer die Lieferverzögerung grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verschuldet hat (s. Graf von Westphalen ZGS 2002, 214, 216). Nach dem OLG Saarbrücken (Urt.v. 07.04.95 DAR 1965, 299 f) ist ein grob fahrlässiges Verhalten des Fahrzeughändlers bereits gegeben, wenn er nicht darlegen kann, aus welchen Gründen der Liefertermin von ihm nicht eingehalten wurde.


    Im Regelfall liegt grobe Fahrlässigkeit bei Lieferverzug dann vor, wenn ein Händler in Kenntnis von Lieferschwierigkeiten und Lieferfristüberschreitungen eine mutmaßlich nicht einzuhaltende Terminszusage abgibt oder wenn er es trotz des bestehenden Kaufvertrages unterlässt, sich mit dem Hersteller oder Importeur des Fahrzeuges in Verbindung setzt um dort weitere Kenntnis einzuholen.


    Quelle: https://www.unfallrechtler-stu…ufrecht-a-z/lieferverzug/


    Mein Rechtsanwalt kam aber unabhängig vom Urteil zur gleichen Rechtsauffassung... Der Betrag unter dem Link ist in jedem Fall lesenswert!

    Tag 550... Der Rechtsanwalt des 8) teilt mit, man wisse nicht wann das Auto kommt, eine Stornierung sei ja problemlos möglich. Unser Rechtsanwalt hat eine Stornierung durch uns gleich ausgeschlossen. Zumindest scheint man in Erwägung zu ziehen, dass unsere Leasingraten unserer selbst vorgehaltenen Ersatzmobilität nun übernommen würde - warten wir mal darauf, dass das schriftlich kommt... Vielleicht hat alles am Ende doch noch zur Folge, dass wir einen 24er Enyaq bekommen... Die Spannung bleibt hoch, die Laune... Naja

    Tag 550... Es regnet... Oh falsches Forum ;) ... Aber das Wetter passt zur Lage des Falles... Gestern gab es dann mal wieder ein Lebenszeichen des 8) , über dessen Rechtsanwalt, man wisse überhaupt nicht wann das Auto kommen würde, der Rücktritt wäre doch wohl problemlos möglich...

    Es sollen wohl nun die Leasingraten unserer selbst vorgehaltenen Ersatzmobilität übernommen werden, bis das Auto kommt. Einen Rücktritt hat unser Rechtsanwalt direkt ausgeschlossen.


    ... Wer weiß, vielleicht bekommen wir doch einen 24er Enyaq, was dann ein letztendlich schöner Schadensersatz wäre ;)


    ... Die Spannung bleibt oben ... Nur die Laune stagniert ...

    Hallo,


    Frage an diejenigen, die ihren Eny noch vertraglich für 2.99 % haben finanzieren können und ihn jetzt übergeben bekommen: hält sich das Autohaus an den Vertrag und den vereinbarten Prozentsatz, da die Finanzierung derzeit bei 6.99 % liegt?


    Wie sind da eure Erfahrungen?

    Vertrag ist Vertrag

    ... Kommt auf die Bedingungen an

    ... wer ist der Vertragspartner?

    ... Autohaus oder eine Bank

    ... Letzteres ist ein Koppelgeschäft

    ... In der Regel sind die Konditionen jedoch fix, so wie seinerzeit vereinbart. So ist es in unserem Fall zumindest, Bank 11 finanziert dort ... Aus heutiger Sicht hätte das kaum besser sein können ... Für uns aus Verbraucher ^^

    Wobei der Händler zumindest immer derart transparent sein könnte, indem er dem Kunden einfach mal neu Screenshot aus der Auftragsverfolgung aus Nadin sendet. Da zeigt er zumindest wie der Stand der aktuellen Planung ist, außer wie in meinem Fall, da weigert man auch davon Daten herauszugeben, warum bloß... Ein Schelm wer böses denkt...

    Fazit: alle Händler haben im Grunde die Chance extrem transparent zu sein, wenn gleich das an den Daten nichts ändert aber es würde dem entgegenwirken, dass das latente Gefühl des verarscht Werdens gegeben ist...

    Erste Frage lautet, bist Du berechtigter Anspruchsteller?... Wenn nein, dann brauchst Du dir keinen Kopf machen, maximal deines Chefes statt.

    Zweite Frage, was sagen die AGB... In der Regel wird bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 5% Schadensersatz begrenzt.

    Nach einem mir bekannten OLG Urteil aus Saarbrücken, fällt die 5% Hürde, wenn der Händler nicht darlegen kann, dass erhebliche Bemühungen entlang der Lieferkette unternommen wurden, um dem Verzug entgegenzuwirken.

    Es muss aber genau hingeschaut werden, denn Leasing und Kauf haben da Unterschiede im Detail. Zumindest beim Kauf kann ich da gerade - leider - etwas Erfahrung beisteuern.