Immer noch das gleiche Thema, dass ich keine Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung in der Schweiz fahren darf. So ist die Nachfrage nach Videos zum ELROQ 50 enorm, aber den gibt es nicht in der Schweiz. Der Generalimporteur bietet ihn auf dem CH-Markt nicht an. Es wird also keinen ELROQ 50 Schweiz geben, der hier eingelöst ist und somit CH-Kontrollschilder hat (von Skoda oder Händlern).
Also habe ich beim Zoll angefragt und einen Grundsatzentscheid erwirkt. Denn viele Content Creator und Journalisten haben das Problem. Deshalb gibt es nun einen definitiven Entscheid vom Zoll in Bern (BAZG). Keine Bewilligung möglich. Die Autos müssen in die CH importiert und veranlagt (verzollt) werden und hier eingelöst (zugelassen) werden vor der Nutzung. Alles andere ist ein zollrechtlicher Verstoss.
Begründung, ich zitiere: Ein besonderes Augenmerk liegt in der Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten. Personen, die ein verzolltes Beförderungsmittel einsetzen, sollen nicht unverhältnismässig benachteiligt werden. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt betreffend die vorübergehende Einfuhr von unverzollten Beförderungsmitteln würde zu einer massiven Ungleichbehandlung der anderen Wirtschaftsbeteiligten führen.
Auf Deutsch: Ich könnte dann ein unverzolltes Fahrzeug fahren und alle anderen müssen ein verzolltes fahren. Das ich privat ein in der Schweiz gekauftes, verzolltes und zugelassenes Fahrzeug fahre ist irrelevant. Denn bei Tests verschmelzen die Grenzen zwischen testen und nutzen. Ebenso irrelevant ist, dass die Fahrzeuge vertraglich nach wenigen Monaten zurückgegeben und wieder exportiert werden. Zudem gelten Content Creator für den Schweizer Zoll nicht als Journalisten oder Medienhaus sondern als Marketing- bzw. Werbeagenturen. Für Journalisten gab es Ausnahmen, diese gelten aber auch nicht mehr.
Weiterhin würde mit einer Bewilligung dies mit einem Fahrzeug zu tun ein Präzedenzfall geschaffen, der dazu führen würde das dann auch andere Waren unverzollt eingeführt werden wollen für ähnliche Zwecke, beispielsweise Velos, Uhren.
Fairerweise sei auch gesagt, dass diese Argumentation durchaus nachvollziehbar ist.
Daraus folgt: So lange ich in der Schweiz lebe, kann ich nur Autos in der Schweiz testen die hier zugelassen sind. Das die Zusammenarbeit mit dem Importeur schwierig ist, kommt noch hinzu. Zudem gibt es dort nur eine sehr kleine Auswahl (meist 1-2) an Fahrzeugen für PR-Zwecke. Alternativ kann ich einen Vorführwagen eines Händlers testen. Allerdings kann ich damit z.B. keine Langstrecken fahren oder ins Ausland.
Möchte ich also bestimmte Fahrzeuge testen, muss ich dies in DE, AT oder CZ (EU-Raum) tun. Hier kann ich die Fahrzeuge quer über alle EU-Grenzen fahren, aber natürlich nicht in die Schweiz einreisen (so lange ich meinen Wohn- und Firmensitz in der Schweiz habe). Bedingt aber lange Anreise, Hotels und viele weitere Einschränkungen.
Das wird kurzfristig die Lösung sein. Mittelfristig bleibt mir, so ich das weiter hauptberuflich betreiben möchte, die Verlagerung meiner beruflichen und! privaten Existenz zurück in den EU-Wirtschaftsraum (was glücklicherweise mit Überlegungen unsererseits deckt).
Sorry für die lange Erklärung 