Beiträge von enopol

    Ich habe nicht ohne Grund auf die Maße meines Wohnwagens hingewiesen! Es sind aber auch Generationen mit dem QEK als Familienwohnwagen unterwegs gewesen ;) .

    Ja, das ist ja auch völlig in Ordnung. Es gibt ja auch noch z.B. Klappfix-Faltanhänger, mit denen vermutlich ebenfalls Generationen unterwegs gewesen sind, mit denen man auf noch geringere Verbräuche kommt....

    Die wären für Besitzer heutiger E-Autos wegen des Energiebedarfs sicherlich die beste Möglichkeit, einen Wohnwagen zu fahren, nur wird das kaum noch einer wollen.....genauso, wie es heute wohl kaum einer Familie in den Sinn kommen wird, ihre Urlaubsfahrt mit einem Trabant zu bewerkstelligen, obwohl das ebenfalls Generationen gemacht haben werden.


    Ich wollte noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass man die Verbräuche, die E-Autobesitzer mit "Hängerchen" und das eventuell ohne Ausnutzung der 100km/h-Regelung angeben, nicht mit dem Verbräuchen heutiger Familienwohnwagengespanne vergleichen kann.


    Ein heutiger, durchschnittlicher Familienwohnwagen hat ca 2,1-2,3m Breite, ca 2,6m Höhe (eventuell zusätzlich mit Satellitenschüssel und Klimaanlage auf den Dach...), rund 5m Aufbaulänge, dabei selten unter 1300kg zul Gesamtgewicht und eine 100km/h-Zulassung, die oftmal auch genutzt wird.

    So ein "Geschoss" mit 100km/h über die Strecke zu scheuchen kostet halt viel Energie und genau die ist beim E-Auto immer noch knapp und sie ist immer noch relativ langsam nach zu laden, was auf langen Strecken halt deutlich zu merken ist.

    Die maximale Belastung des i31 hatte ich vergessen. Da sind es natürlich maximal 18kg pro Rad, wenn man 3 gleichschwere Räder hat. Wobei 19,x kg lt. Enyaq noch ginge

    ....ist aber in dem Fall egal, weil man sich immer jeweils an der Komponente orientieren muss, die die größten Einschränkungen aufweist.


    Gibt es eigentlich sonst noch Fahrzeuge mit diesen Angaben: bis 30cm 75kg, bis 60cm nur noch die Hälfte und ab 70cm gar kein Gewicht mehr erlaubt. Vom Passat und Touran kenne ich das nicht.

    Abgesehen davon, dass die Angaben von 60-70cm Schwerpunktabstand mit der Fahrradträgerrealität nichts zu tun haben und der Wert (0kg) bei 70cm Abstand physikalischer Unsinn ist, ist diese Regelung durchaus bei vielen Fz des VW-Konzerns vorhanden.

    Mein aktueller Yeti und mein ehemaliger Octavia 3 (techn. baugleich zum Golf 7) haben diese Angaben in der BA.

    Der Touran 2 hat das meines Wissens, darüber habe ich Forenbeiträge gelesen, auch.

    Ebenfalls z.B. ein Seat Alhambra mit 100kg Stützlast.

    Grundsätzlich zeigt es aber hervorragend, das es die "German Reichweitenangst" überhaupt nicht gibt.

    Na ja, wenn man damit so fährt, wie üblicherweise (die zul. 100km/h ausnutzen) mit Verbrenner (sonst ist es überhaupt nicht vergleichbar), dann sollte man mit einem vollwertigen Familienwohnwagen (ein Queck oder ein "Hängerchen" sind das nicht...) in jedem Fall nicht mit weniger als 40kWh/100km planen.


    Bei 77kWh-netto kommen da theoretisch rund 200km heraus.

    Die 200km wird aber aus den bekannten Gründen niemand ausnutzen können.

    Ich würde daher spätestens nach 150km langsam dazu tendieren, eine Ladestation auf zu suchen.


    Wenn man größere Strecken zeitlich einigermaßen angemessen bewältigen will, kommt nur zwischenzeitliches Schnellladen bis 80% SOC infrage und dann stehen halt nur 62kWh zur Verfügung, für die man m.E. nicht mehr als theoretisch mögliche 150km ansetzen sollte.

    Da diese 150km eben auch nur Theorie sind, würde ich ab der ersten Schnelladung bestenfalls von 120km Strecke ausgehen, bis man sich um einen geeigneten Ladepunkt kümmern sollte.


    Bei diesen Aussichten spielt "Reichweitenangst" durchaus eine Rolle, denn spätestens nach jeweils ca 2 Stunden und relativ wenig Strecke muss man sich um das Laden kümmern.

    Ob man es "Angst" nennt, ist sicherlich Ansichtssache. In jedem Fall dürfte das durchaus nerven und häufiger für (schätzungsweise) rund 40 Minuten Kaffee trinken usw., muss, zumindest für mich, auch nicht sein.


    Ich bin bei den heutigen Verkehrsverhältnissen froh, 600km mit WoWa pro Tag geschafft zu haben, denn ohne Staus geht es ja meist nicht ab. Zwangsladepausen brauche ich nicht noch zusätzlich.

    Kaffeetrinken kann man zur Not auch während der Fahrt und ansonsten bietet ja gerade ein Wohnwagen inkl. Toilettengang, die Möglichkeit die Pausen (Anzahl und Zeitbedarf) nahezu allein an den Bedürfnissen der Mitfahrer aus zu richten und nicht nahezu nur an den Bedürfnissen des Fz.


    Wenn wir von Kiel in den "Süden" (Alpen) fahren, haben wir die Strecke mit Wohnwagen in 2 Etappen zu je ca 600km gefahren. Ein Spass wäre das (jeweils 3-4 Ladestationen suchen und mit WoWa anfahren) unter den o.a. Bedingungen nicht.

    Reichweite ist auf der Fahrt dann definitiv das wichtigste Thema....zumal dann, wenn man sonst mit dem E-Auto nur Kurzstrecke fährt und nur an der eigenen Wallbox lädt.


    Mit Verbrenner braucht man für die Strecke genau eine kürzere Zwangspause und die kann man sich innerhalb eines größeren Streckenabschnitts recht großzügig wählen.


    Vermutlich wird man eben wegen der Wichtigkeit des Themas "Reichweite" eher sehr verhalten fahren und sich deswegen tatsächlich öfter hinter einen Lkw mit rund 88km/h klemmen, um vielleicht um die 30kwh/100km zu erreichen und sich damit zumindest eine Ladestation pro 600km zu ersparen.


    Familienwohnwagen plus E-Autos mit (noch) um die 80kWh oder weniger, sind für mich daher nur für Urlaube und Fahrten im näheren Umkreis akzeptabel.

    Berechnung bei Worst Case (alle 3 Räder sind gleich schwer, falls nicht, dann kommt das schwerste auf die erste Schiene)

    3 Räder á 19,5 kg sind möglich
    Wieviele kg ergibt es bei gleichem Drehmoment bezogen auf 30 cm? Ergebnis = 71,8 kg <75kg und damit noch ok

    Wenn die Schienen noch 1 cm weiter auseinander liegen, dann kommt man auf 74,1 kg <75kg und auch noch ok
    Bei 1,5 cm ist es dann schon mehr als 75kg und damit zu hoch

    So ganz ist das m.E. nicht richtig bzw. für mich nicht ganz nachvollziehbar.


    Wenn man den i31 als Beispiel nimmt, dann muss man sich auch zusätzlich zur BA des Enyaq, an die BA des Trägers halten.

    Der i31 darf laut seiner BA bei einer zul- Stützlast des Fz von >70kg max. 54kg Zuladung haben.

    Das ergibt, wenn man es auf 3 Schienen gleichmässig verteilt, max. 18kg pro Schiene.

    zul Gesamtgewicht des i31 laut uebler-BA daher: 70kg.


    Dann kommt die Berechnung aufgrund der Skoda Vorgaben:

    Wäre eine Belegung des i31 mit 3 Rädern von je 18kg laut BA des Enyaq zulässig?

    Bei 3 Fahrrädern ergibt sich dann folgendes Bild auf der Seite der statischen Momente:


    1. Rad: 0,125mx9,81m/s²x18kg = 22,1Nm

    2. Rad: 0,315m.....= 55,6Nm

    3. Rad: 0,5m.....= 88,3Nm

    i31 leer: 0,2mx 9,81m/s²x16kg = 31,4Nm


    Die Summe der Momente beträgt: 197,4Nm


    Der Gesamtschwerpunkt hat einen Abstand vom Kugelkopf von: 197,4/9,81/(54+16)= 0,287m= 28,7cm

    Bei 28,7cm Schwerpunktabstand wären insgesamt 75kg Gewicht laut Skoda zulässig. Diese werden mit den 70kg zul Gesamtgewicht des i31 (gem. dessen BA) nicht erreicht und somit gehen 3x18kg Räder für den i31 auch mit den Regeln der Enyaq-BA konform.


    Die Angabe in der BA des Enyaqs zwischen 60 und 70cm Schwerpunktabstand sollte man schnell vergessen. Das ergibt zum Teil unsinnige Werte und in der Realität wird der Schwerpunktabstand bei üblichen Fahrradträgern niemals größer sein können, als der Abstand 3./4. Schiene - Kugelkopf.

    Zudem: wenn die Zuladung ohnehin nicht weiter als 70cm Abstand vom Kugelkopf haben darf, ist es rein physikalisch schwer vorstellbar, dass der Schwerpunkt der Zuladung dann ebenfalls 70cm vom Kugelkopf entfernt sein kann.

    Zusatzfrage: gibt es bei 70cm Schwerpunktsabstand und 0kg zulässigem Gewicht überhaupt noch einen Schwerpunkt..? Man weiß es nicht....


    Eine Bemerkung noch:

    Wenn beim Enyaq die Ausleuchtung der dritten Bremsleuchte durch die Zuladung, auch nur teilweise, eingeschränkt werden sollte, muss eine zusätzliche dritte Bremsleuchte an der Zuladung befestigt werden.....

    Interessiert zwar niemanden, ist aber so......Genaueres z.B. in der BA des i31....

    Der ADAC hat neulich den ersten Test gemacht: E-Auto und Wohnwagen. Verwendet wurde ein Kia EV6 (Anhängelast 1600 kg). Bei einer Fahrt nach Italien hatte das Fahrzeug einen Gesamtverbrauch von 40 kWh auf 100 km.

    Ich werde demnächst mal eigene Versuche starten, allerdings natürlich mit einem etwas leichteren Wohnwagen.


    https://www.adac.de/reise-frei…lektroauto-mit-wohnwagen/

    Reichweiten relevant waren es aber knapp 37kWh/100km.....die Differenz von ca 4kWh/100km zum Fz-Verbrauch von knapp 41kWh/100km interessiert ja viele eher weniger...


    Kommt aber stark drauf an, wo und wie man fährt.

    Wer sich mit dem Gespann in der norddeutschen Ebene, sofern mal wenig Wind vorhanden ist, meist hinter einem Lastwagen mit ca 88km/h versteckt, wird mit dem Gespann eventuell unter 30kWh/100km (Reichweiten-relevant) schaffen.

    Sorry, das mit dem D-Wert war falsch. Ich hatte die Stützlast und den Hebel geprüft, der beim Enyaq erlaubt ist. Stützlast 75gk und alles ist ok - so einfach ist es dann nicht

    Beim uebler i21 steht z.B.:

    Zitat

    Hat das Fahrzeug/die Anhängevorrichtung keinen D-Wert a (0) oder ist der D-Wert 5,3 kN, gilt: Stützlast b – Eigengewicht = max. Zuladung

    D.h. im Umkehrschluss, dass "Stützlast-Eigengewicht= max. Zuladung" nicht gilt, wenn auf der AHK ein D-Wert <5,3kN stehen sollte.

    Welche Zuladung dann gilt, kann ich der uebler BA allerdings irgendwie nicht so recht entnehmen.


    Interessant bei der BA von X31S:

    Bis D : 6,7kN hat der Träger keine Zuladung und ist damit unzulässig.

    In der BA steht auch nichts davon, dass es, wenn der D-Wert auf der AHK nicht gefunden wird egal ist. Man sollte sich also dann darum kümmern, ob der D=Wert real mindestens 6,7kN beträgt.


    bei der AHK des enyaq müssten die 6,7kN allerdings ohnehin überschritten werden, so dass der D-Wert bei werkseitiger AHK kein Problem für z.B. die Eignung des uebler X31S wäre.