Die mitbestellte Garantieverlängerung hab ich bei Erwin auch nicht gefunden
und wann hattest du bestellt? Konnte man bei der Bestellung die Garantieverlängerung noch direkt im Fz-Konfigurator wählen?
Die mitbestellte Garantieverlängerung hab ich bei Erwin auch nicht gefunden
und wann hattest du bestellt? Konnte man bei der Bestellung die Garantieverlängerung noch direkt im Fz-Konfigurator wählen?
Die Diskussion gab es schonmal bei der erhöhten Ladeleistung, da diese nun Standard ist. Am Ende haben einzelne Käufer von Ihrem Autohaus einen Nachlass über die erhöhte Ladeleistung erhalten. Aber von Skoda kam da nicht. Und als Kunde habe ich auch kein Anspruch darauf. Ihr habt ein Auto mit WP für einen festen Preis bestellt und das bekommt ihr auch. Ob in der Zwischenzeit einzelne Punkte von euren Extras nun Serie sind oder auch nicht, spielt dabei keine Rolle.
Solange man nicht zuzahlen muss, wenn man aktuelle Dinge zusätzlich bekommt, die jetzt Serie sind, weil das Auto vorher vermutlich ja auch günstiger angeboten wurde, ist alles ok.....
Klar, diejenigen, die solche Dinge wie WP und erhöhte Ladeleistung bereits mit bestellt hatten, so wie ich auch, haben dann Pech gehabt.....
Für mich ist momentan wichtiger, ob ich tatsächlich die bestellte Garantieverlängerung bekomme oder nicht.....leider ist keine für mich befriedigende Auskunft vom Händler zu bekommen und dem Auto wird man es nicht ansehen können.....
Danke, nein damals nicht bestellt , aber bei Erwin incl.Kältemittel aufgeführt.
1000€ gespart....
genau. Bis zu drei Achsen für den gesammten Zug. Wenn das Zugfahrzeug eine Tandemachse ( Abstand von den Achsmitten unter einem Meter, der Anhänger auch das gleiche, wird das als drei Achsen gewertet
Bei BE gibt es m.E. keine Beschränkung der Achsen beim Anhänger. Es dürfen mit BE sogar Drehschemel-Anhänger gefahren werden.
Ne Frage an die, wo Ihren Enyaq schon erhalten haben. Ist Verbandkasten und Warndreieck ab Werk im Fahrzeug oder legt das der Händler rein?
Wenn ab Werk wo finde ich das. Unsere beiden Fahrzeuge haben nix an Bord.
in der Ausstattungsliste steht bei mir:
PR-Nummer. 1TO, kein Verbandsmaterial, kein Warndreieck
von daher gibt es das werkseitig nicht
Alles anzeigenMan kann das Bild noch viel schwärzer zeichnen: mit der Realität hat das aber nicht viel zu tun.
Hochspannung führende Kabel liegen nicht direkt neben den Signal- und Datenkäbelchen.
Ein Kurzschluss der 12V Seite macht an der Hochvoltseite nichts. Masseschlüsse sind ja im normalen Autoleben keine Seltenheit. Der ABS Sensor, der einen Masseschluss hat, der Fensterhebermotor, der durchgeht. Da gibt es viele Quellen. Wenn jeder dieser Defekte zu apokalytischer Auslöschung der Zivilisation führen würde. OMG.
In einem Betrieb ist man ja für alles haftbar. Deshalb muss im Betrieb jede noch so triviale Winzigkeit mit extra Qualifikationsnachweisen absichern. Bei uns in der Firma darf der Telefonfuzzi nur die Kabel vom Telefon abziehen, nicht aber von den Computern und umgekehrt. Deshalb kommt immer ein ganzet Trupp von Leuten, wenn ein Arbeitsplatz von A nach B umziehen soll.
Das Gerücht, die Garantie würde erlöschen, wenn das Auto nicht in der Markenwerkstatt gewartet wird, hält sich auch hartnäckig. Oder dass man zum HNO Arzt gehen soll und keinesfalls selber das Ohr reinigt.
Das ist irgendwie Angstmacherei. An manchen Dingen kommt man nicht vorbei. Oftmals steckt aber hinter solchen Warnungen nur Sicherung der Pfründe.
Angstmacherrei hin oder her:
Schau dir mal die Reparaturanleitungen an, die es in Erwin gibt. Da sind diverse Sicherheitshinweise bezüglich Hochvolt bei Dingen vorhanden, die augenscheinlich "eigentlich" nichts mit dem Hochvoltsystem zu tun haben.
Wenn man irgendeinen merkwürdigen AHK-Universal-E-Satz nachrüsten möchte, der dann (hoffentlich) zumindest keine Fehlermeldungen verursacht (was m.E. aufgrund der Überwachung einiger Stromkreise schwierig werden könnte), kann das vielleicht ohne Gefahr durch sich in der Nähe befindliche Hochvoltteile geschehen. Dann gibt es aber kein Dauer- und Ladeplus und es gibt vor allem keine Anhängererkennung, also z.b. auch kein Anhänger-ESP und kein werkseitiges Abschalten der Fz-NSL bei Anhängerbetrieb.
Wenn man die Geschichte mit einem Anhängersteuergerät nachrüsten möchte (was ich aus den o.a. Gründen dringend empfehlen würde....), wird es dagegen schwierig, denn dann sind m.E. immer zusätzliche Kabelverlegungen von vorn nach hinten notwendig.
Das originale Anhängersteuergerät benötigt u.a. 2 Plus-Zuleitungen, die jeweil mit 25A abgesichert sind.
Die kann man nicht hinten einfach mal so irgendwo im Heckbereich "abzwacken" und eine Datenleitung muss eventuell auch noch zusätzlich in den Heckbereich zum AHK-Steuergerät verlegt werden.
Gnade der frühen Geburt:
Führerschein Klasse 3 (alt) erlaubt bis zu 3 Achsen und max. 12 Tonnen.
Also Zugfahrzeug 2X + 1X (Doppelachse).
Wenn man den alten 3er in einen Kartenführerschein umtauscht, hat man u.a. automatisch den BE und dann darf man m.E. auch mehrachsige Anhänger ziehen.
Da die Rechnung aber Bestandteil des Kaufvertrages ist und du außerdem keine weitere Möglichkeit hast, dass sonst irgendwie zu kontrollieren wird dir da jedes Gericht recht geben und zur Not muss der Händler einspringen.
Erwin ist für Ottonormalverbraucher keine weitere Möglichkeit, zumal das auch noch Geld kostet.
Ich würde mir da an deiner Stelle nicht weiter den Kopf drüber zerbrechen. Es wurde bestellt, es steht auf der Rechnung und wurde bezahlt. Da kannst du dich als Kunde zurück lehnen.
Klar, kann man so sehen.
Wenn ich aber keinen direkten Zugriff auf den Händler habe, z.b. bei einer weiter entfernten Urlaubstouur im Ausland, möchte ich mich nicht mit meinem Auslieferungs-Händler rumplagen o.ä..
In so einer Situation hätte ich es gerne, dass die Abwicklung schlichtweg möglichst schnell klappt....auf eventuelle, spätere Gerichtsverfahren kann ich auch gut verzichten.
Dann benötige ich schon nachweisbare Gewissheit, dass ich eine solche Garantie habe.
Die Position auf der Rechnung eines Händlers ist für andere Werkstätten (auch in D) kein Nachweis und wenn im im Skoda-System nur die übliche 2-jährige Garantie eingetragen sein sollte, wird es definitiv schwierig.
Wenn es eine echte, werkseitige Garantie ist, kann sich jede Vertragswerkstatt in Europa innerhalb von sehr kurzer Zeit selbst davon überzeugen und ansonsten, wenn es nur eine Versicherung ist, muss es einen Versicherungs.Vertrag bzw. die Bestätigung der Versicherung geben.
Auf meiner Enyaq Rechnung wird z.b. auch stehen, dass ich eine Wärmepumpe habe....ob ich sie wirklich habe (gerade bei dem durcheinander bei Skoda ja nicht unbedingt ausgeschlossen) sagt das nicht aus.
Davon muss man sich letztendlich selbst überzeugen und dabei sind die PR-Nummern zumindest eine werkseitige Zusicherung.
Ich schätze mal, dass es ohne weiteres möglich ist, dass jemand über Jahre nicht merken würde, dass er gar keine WP hat.
Ähnlich ist es bei der erweiterten Garantie....
Da auf meiner Bestellung eine Zeile mit EA4 inkl. Hinweis auf die Garantieverlängerung steht, bin ich mir völlig sicher, dass dies auch auf der Rechnung der Fall sein wird, denn die Rechnungspositionen werden vermutlich 1 zu 1 auf den Positionen der Bestellung basieren.....
Mir geht es darum, ob ich, bzw. das Auto, die Garantie auch wirklich habe......in der Rechnung des Händlers kann vieles aufgeführt sein und bis jetzt gibt es für mich in diesem Punkt keinerlei werkseitige Bestätigung.
Die Garantieverlängerung kann man noch bestellen, aber nicht mehr im Bestellprozess des Autos. Als die Optionen aus dem Konfigurator verschwunden sind habe ich sie auf der Webseite der VWFS gefunden.
Ich hab mal in die Ausstattungsliste meines Passat geguckt, da steht die Garantieverlängerung als Ausstattungscode drin. Deshalb denke ich, dass sie auch bei Skoda drin stehen sollte.
An diesem Punkt muss vielleicht doch mal jemand in seine Ausstattungscodes gucken, der seinen Enyaq schon hat und die Erweiterung auch genommen hat.
Ob es sich, wenn man heute einen Enyaq bestellt, bei der nachträglichen "Garantieverlängerung" wirklich um eine "echte" Werksgarantieverlängerung handelt oder nur um eine Garantieversicherung, die sich genau so nennt, weiß ich nicht so genau. Das kann man kaum noch unterscheiden.
Wenn man die "echte" Garantieverlängerung als optionale Ausstattung bei der Bestellung wählt, wird dies eigentlich immer mit einem PR-Code dokumentiert und man kann sich z.b. das tatsächliche Ende der Garantie bei jeder Vertragswerkstatt ausdrucken lassen. Einen gesonderten Versicherungesvertrag gibt es nicht und die Werklsgarantie ist ausschließlich an das Fz selbst, unabhängig von den Besitzverhältnissen, gebunden
(So war es, sowohl bei meinem Skoda Octavia und auch bei meinem Yeti)
In der Bestellungsbestätigung meines Händlers hat der die 3-jährige/100tkm-Garantieverlängerung mit dem Code EA4 aufgeführt.
Laut PR-Nummer-Tabellen, die ich so im Netz finde, wäre das ohnehin falsch, denn EA4 soll demnach 2-Jahre und 40tkm bedeuten.
EA8 wäre laut diesen Tabellen bei mir eigentlich richtig.
Es taucht in der Ausstattungsliste meines Enyaq halt kein PR-Code mit EA... auf und auch anhand des Klartextes erkenne ich keine Position, die sich auf die Garantie bezieht.