Ja aber bei der Achslast muss ja die Stützlast schon mit eingerechnet sein. Ist ja ab Werk verbaut. Sonst macht ja kein Sinn.
Bei mir sind 73kg. D.h. in dem Fall 1603kg.
Stehen bei dir 73kg Zuschlag unter Bemerkungen (Punkt 22) in der Zulassungsbescheinigung?
In die zul Achslast, die in der Zulassungsbescheinigung unter den Punkten 7.2/8.2 steht, ist nichts eingerechnet und diese Achslast gilt selbst dann als Obergrenze, wenn du eine werkseitige AHK hast, aber ohne Anhänger fährst (z.b. gilt die auch bei Zubehörtransport auf der AHK).
Zumindest wenn du eine werkseitige AHK hast, stehen unter Punkt 22 Bemerkungen zu den Punkten 7.2/8.2 der Zulassungsbescheinigung. Bei mir steht dort halt "+61 b. Anhängebetrieb".
(Bei dir dann vermutlich "+73 b. Anhängebetrieb")
Unter den Punkten 7.2. und 8.2 steht bei mir jeweils 1530 (kg).
Wenn ich mit Anhänger fahre (und nur dann), ist daher eine zul Achslast von 1530 + 61 = 1591kg relevant und da diese 1591 kg das Maximum im Betrieb meines Fz sind, müssen auch die Reifen und Felgen für diese zul Achslast ausgelegt sein.