Vom schwankenden LKW in die Leitplanke gedrückt, bedeutet 50% Mitschuld am Unfall wenn Dein Enyaq zu breit war um dort fahren zu dürfen. Also Selbstbeteiligung, Höherstufung. Das ist dann deutlich teurer als irgendein Bußgeld.
Dafür braucht's nicht mal Überbreite... da ist jeder dran der in Baustellen überholt...
ZitatDem Gericht zufolge hatte der Autofahrer in der Baustelle überholen dürfen. Es sei kein Überholverbot ausgeschildert gewesen. Er habe im Verhältnis zum LKW keine höhere Sorgfaltspflicht gehabt. Vielmehr hätten beide, also auch der LKW-Fahrer, in der Baustelle besonders aufmerksam fahren müssen. Es ändere nichts, dass der LKW zuvor schon einmal auf den linken Fahrstreifen geraten sei. Der PKW-Fahrer habe sich durchaus darauf verlassen dürfen, dass dies nicht noch einmal passiere. Hier teilte das Gericht die Haftung hälftig zwischen den Unfallbeteiligten auf (Urteil vom 11.5.2013, Az. 6 U 64/12).
Merke: "Günstiger" ist hinterherfahren allemal... ![]()