Ich war ganz verwundert, dass es die Regelung zum Laden beim AG gibt: kein geldwerter Vorteil, keine Pauschalbesteuerung für AG, Strom als BK absetzbar.
Vermutlich müsste man hier ein "noch" einfügen. Mit steigendem Anteil an E-Fahrzeugen und im Sinne der Geleichberechtigung wird früher oder später min ein Verbrenner Fahrer klagen. So war es in der Vergangenheit auch bei Geschäftswagen. Diese wurden ursprünglich auch nicht besteuert.