Beiträge von A66

    Korrigiert mich wenn ich falsch bin, ich denke die wichtigste Pflege ist das Leder gegen massive UV Strahlung zu schützen.


    Für die Rückfettung sorgen zumindest auf der Rückbank die Kinder?


    Ansonsten habe ich auch ohne grosse pflege in allen Autos nie Probleme mit dem Leder bekommen. Flecken und Jeansblau

    habe ich regelmässig mit lauwarmen Wasser entfernt, fertig. Das ging sogar bei dem hellen Leder im Superb.


    Es Grüesli

    ein Neuling heizt die letzten 10 min auch nicht mit 160 zum HPC wobei das in der Schweiz ja eh nicht geht.naja

    naja, wir kommen mit dem 80er ohne Ladung auch ganz schön weit rum in der Schweiz. Gut im Winter ist die Chance grösser, dass man mal laden muss. Im Sommer denke ich, schaffen es die meisten abends wieder an die heimische Ladestation.


    Und "mit 160 zum HPC" wird in D ja auch immer schwerer. Ich fahre seit 2006 geschäftlich viel in der DACH Region umher. Wirklich schnell fahren ist da in D nur selten möglich, Betrieb, Beschränkungen, Baustellen etc.


    Das waren aber genau die Gründe weswegen es mit einem E Auto für uns funktioniert.?

    Das ist aber bitte nur die halbe Wahrheit:


    Aber: Wie ein Urteil bereits aus dem Jahr 2014 zeigt, kann ein Einspruch gegen eine solche Strafe von Erfolg gekrönt sein, da im Gesetzestext nicht exakt angeführt ist, wo genau am Fahrzeug die Marke bzw. der Name des Herstellers angebracht sein muss. Das lässt Spielraum für kreative Lösungen: Da dieser Fahrzeuginhaber Aufkleber mit den notwendigen Angaben an der Windschutzscheibe und der Seitenscheibe angebracht hatte, wurde zu seinen Gunsten entschieden. Die Begründung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich im Wortlaut:


    Das Gesetz legt nicht genau fest, wo und in welcher Form der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer angebracht sein müssen. Geht man vom Wortlaut der Bestimmung aus, ist es unerheblich, an welcher Stelle die genannten Angaben angebracht sind. Diese müssen lediglich vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar sein, sodass ein unverwischbarer Aufkleber an der Windschutzscheibe und der Seitenscheibe wohl vom Wortlaut dieser Bestimmung erfasst wird bzw. der Vorschrift des § 27 Abs. 1 KFG durch derartige Aufkleber ebenfalls entsprochen wird.“

    Also damit wäre ja das Herstellerlogo Logo z.B. im Kühlergrill ausreichend.


    Danke für die interessante 2te Hälfte der Wahrheit? ?

    Bei den Verbrennern läuft doch heute schon Werbung an der Tanke

    Ich bin froh das der Enyaq keinen Lärm macht, das AVAS nervt mich schon, auch wenn ich den Grund dafür nachvollziehen kann.

    Dann bau ich mir doch nicht so ne Rappelbüchse ein. Wäre auch völlig artfremd. Wie bei den 4 Zyl., die versuchen wie ein V6 oder V8 zu klingen.


    Basta ?

    Lässt sich bei Winterurlauben(Ski/Snowboard) mit 4 Personen im Auto aber nicht vermeiden

    Ginge schon mit einer AHK Box, wenn du ohne AH in die Ferien fährst. Beim Verbrenner gibt es da sogar Tests, dass die AHK Box weniger im Verbrauch ausmacht als eine Dachbox.


    Ski müsste man halt durchladen.

    Bei mir ist sogar noch der Skoda Schriftzug weg

    Ok, dass könnte aber auch Probleme geben:


    In D & CH ist mir da nichts bekannt, aber für die Kollegen aus Österreich

    Zitat

    Weil das „Smart“-Logo an seinem Auto fehlte, wurde ein Fahrzeughalter aus Wien mit 60 Euro zur Kassa gebeten (oder alternativ zu 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) –