Also das ist doch bundesweit gleich geregelt. KfZ-Steuer ist Bundessteuer und das Kennzeichen ist letztlich nichts anderes als ne Steuernummer.
Den Enyaq hat mein Händler angemeldet. Aber als ich meinen GTE selbst zugelassen habe, habe ich den Bearbeiter drauf hingewiesen, dass ich ein E-Kennzeichen will. Das hat er dann mit eingegeben und so habe ich auch den Zettel für den Schildermacher bekommen. Mit den Schildern zurück zum Bearbeiter, Kuckuck drauf und fertig.
Richtig ist, dass es das Kennzeichen nur ein mal gibt. Also nicht eines mit E und das gleiche ohne E. Aber deshalb ist es ja nicht so, dass der Schildermacher darauf Einfluss nehmen kann, welche Variante des Kennzeichens zum Einsatz kommt.