Beiträge von Stella

    Ähm. Für alle Bundesländer?


    Hausbau 2013, PV-Anlage 2016 nachgerüstet, WB 2021 installiert. Überspannungsschutz hat da keinen der beteiligten Installateure (der vom Hausbau und der WB-Installateur waren die gleiche Firma) interessiert.


    Vielleicht habe ich aber auch einen, ohne es zu wissen. Wie sieht das denn aus?

    Sieht von der Form so ähnlich aus wie normale Automaten, aber ohne Betätigungshebel vorne dran. Könnte was von "SPD" draufstehen, steht für "surge protective device". Wird direkt hinter der Einspeisung bzw. Zähler eingebaut/angeklemmt.

    Hm... - da werde ich ihn wohl nochmal besuchen, den Profi, mit dem ich in den letzten 10 - 12 Jahren immer seeehr zufrieden war. Bin echt gespannt, ob Ihr wirklich Recht habt. Und dann bin ich echt auf den neuen Preis für die fetteren Hinterreifen gespannt, falls Ihr wirklich Recht habt. :/;)

    Das könnte dich überraschen. Ein kurzer Check bei reifen.com sagt mir, dass die 255er gegenüber den 235ern auch mal ca. 20 Euro günstiger ausfallen können.

    Am Beispiel Bridgestone Blizzak LM-005 XL M+S

    235/55R19: 166,31€

    255/50R19: 148,54€

    Den gibts sogar mit SEAL, auch hier ist der breitere günstiger: Blizzak LM-005 SLT

    235/55R19: 226,89€

    255/50R19: 203,93€

    Das macht mich jetzt irgendwie auch nicht schlauer. Soll es da für diese Felge jetzt 2 sich widersprechende Gutachten geben???

    So, also für mich stellt sich das mit der Borbet Z folgendermaßen dar:


    Auszug aus dem Gutachten

    Screenshot_20210818-223818_Chrome.jpg


    Das Vorhaben, rundum 235/55R19 zu montieren, wird mit der Auflage N245) belegt.


    Auszug aus den Auflagen

    Screenshot_20210818-223920_Chrome.jpg


    Für den iV80 trifft zu:

    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig an Vorder- oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/... oder größer ausgerüstet sind... usw.


    Der 80er hat an der HA nur die 255er eingetragen, also verbietet sich die Montage der 235er an der HA. Anders sieht es beim 60er aus. Der hat rundum 235er als Sommerreifen. Die Fahrzeugtypen werden in der ersten Spalte nicht unterschieden. Daher erfolgt dies in den Auflagen.


    Ich denke nicht, dass es zwei sich widersprechende Gutachten gibt. Mich würde aber mal interessieren, wie dein Reifenprofi die genannte Auflage interpretiert.

    Zum Überspannungsschutz:

    Mein Elektriker hat mir das auch am Telefon gesagt, dass ein Überspannungsschutz seit 2005 oder 2006? (kann mich nimmer genau erinnern) Vorschrift sei und hat sich gewundert, dass ich den seit 2002 schon im damaligen Neubau drin habe. Laut seiner Aussage hätte er den zwingend nachrüsten müssen, wenn er die Wallbox installiert. Ich bin nicht mehr sicher, aber ich meine, es wäre eine Vorgabe des Netzbetreibers.

    Laut dem verlinkten Artikel erst seit Ende 2018 Pflicht.

    Ja, den Artikel hatte ich auch gelesen. Demnach MUSS der Ü-Ableiter eingebaut werden, oder verstehe ich da etwas falsch?

    Würde ich auch so sehen. Da steht ja auch, wenn z.B. eine PV-Anlage angeschlossen wird oder neue Stromkreise errichtet werden. Und das ist bei der Wallbox normalerweise der Fall. Grenzwertig wäre es m.M.n., wenn man die Wallbox nur an einer bestehenden Reservesicherung in einer Unterverteilung anschließt.

    Genau. Die Möglichkeit, die geladenen kWh gleich mit Pfandflaschen zu bezahlen... ?

    Aha, interessant!


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