Das macht mich jetzt irgendwie auch nicht schlauer. Soll es da für diese Felge jetzt 2 sich widersprechende Gutachten geben???
So, also für mich stellt sich das mit der Borbet Z folgendermaßen dar:
Auszug aus dem Gutachten
Screenshot_20210818-223818_Chrome.jpg
Das Vorhaben, rundum 235/55R19 zu montieren, wird mit der Auflage N245) belegt.
Auszug aus den Auflagen
Screenshot_20210818-223920_Chrome.jpg
Für den iV80 trifft zu:
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig an Vorder- oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/... oder größer ausgerüstet sind... usw.
Der 80er hat an der HA nur die 255er eingetragen, also verbietet sich die Montage der 235er an der HA. Anders sieht es beim 60er aus. Der hat rundum 235er als Sommerreifen. Die Fahrzeugtypen werden in der ersten Spalte nicht unterschieden. Daher erfolgt dies in den Auflagen.
Ich denke nicht, dass es zwei sich widersprechende Gutachten gibt. Mich würde aber mal interessieren, wie dein Reifenprofi die genannte Auflage interpretiert.