Das finde ich etwas komisch. Die Zahlung wird doch von VW durchgeführt. Und die sollten doch den korrekten Betrag kennen. Also für mich stellte sich das so dar:
Kunde ggü Händler: Hey, krieg noch Kohle für WP
Händler checkt Vertrag: Jo, geht klar. Haste ma Kontodaten?
Händler übermittelt an VW den korrekten Anspruch und Kontodaten.
VW überweist Geld.
Demnach hätte der Händler mit einer Betragsermittlung usw. nichts zu tun. Es sind 160,- von VW zu erstatten. Oder hab ich da bei Leasingkonstrukten irgend nen Denkfehler drin, so dass nur Nettodifferenz ausgeglichen wird?