Ich schau da lieber mal ins Gesetz: § 9 EEG 2021 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Da steht in §9 Technische Vorgaben für PV Anlagen:
Zu meiner Zeit warn die Begrenzung noch bei 10 kW
Da siehste es aber auch:
oder am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Am Verknüpfungspunkt mit dem Netz... das heißt, alles was Anlagenintern erzeugt und verbraucht wird (direkter Eigenverbrauch) zählt nicht dazu. Es ist ja nicht so, dass die gesamte Leistung erst eingespeist und gleich darauf wieder vom Netz bezogen wird. Das ist physikalischer Unsinn. Die Netzbelastung ergibt sich nur durch den nach Eigenverbrauch übrig bleibenden PV-Überschuss.